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Ombudsstelle
Bei Problemen oder strittigen Entscheidungen steht Infodrog als
unabhängige Ombudsstelle zur Verfügung für:
- KlientInnen sowie deren Familien und Angehörigen
- Fachleute
- Stationäre Einrichtungen
- Ambulante Beratungsstellen
- Gemeinden und Kantone
Sie können sich an folgende Adresse wenden:
Infodrog
Eigerplatz 5
Postfach CP 460
3000 Bern 14
Tel. 031 376 04 01
FAX 031 376 04 04
E-mail: office@infodrog.ch
Leitlinien Ombudsfunktion
1. Grundlage
Die Ombudsfunktion ist eine im Rahmenvertrag des Projekts zwischen
BAG und RADIX (Infodrog) festgeschriebene Aufgabe der Stelle.
2. Zuständigkeit
Bei Problemen oder strittigen Entscheidungen im Zusammenhang mit
Suchthilfeangeboten steht Infodrog als unabhängige Ombudstelle zur
Verfügung für
- Klientinnen und Klienten sowie deren Familien und Angehörige
- Fachleute
- VertreterInnen / Mitarbeitende stationärer Einrichtungen
- VertreterInnen / Mitarbeitende ambulanter Beratungsstellen
- VertreterInnen / Mitarbeitende von Gemeinde- oder Kantonalen
Gremien
3. Aufgaben
Unterstützung bei der Lösung von Konflikten zwischen den
Beteiligten, damit entstandene Schwierigkeiten auf gütlichem
Weg beigelegt werden können.
Unterstützung von Rat Suchenden, gegebenenfalls rechtliche
Schritte in die Wege zu leiten.
Erteilen von Auskünften über Beschwerdemöglichkeiten.
4. Kompetenzen
- Infodrog hat informierende, beratende, vermittelnde, nicht
aber richterliche Funktion und verfügt über keinerlei
Entscheidungskompetenzen.
- Durch einen Einbezug der Infodrog verpflichtet sich die Rat
suchende Person / Institution in keiner Weise dazu, ggf. auf zivil-
oder strafrechtliche Schritte zu verzichten.
- Die MitarbeiterInnen von Infodrog unterstehen der Schweigepflicht.
5. Einschränkungen
Im Interesse von Neutralität und Unabhängigkeit tritt
Infodrog bei Interessenkonflikten (wie z.B. Befangenheit durch andere
Funktionen der Infodrog-MitarbeiterInnen) in den Ausstand.
Infodrog nimmt gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit
nur Stellung nach Rücksprache mit der Rat suchenden Person
und mit deren ausdrücklichem Einverständnis.
6. Entschädigung
Die im Zusammenhang mit Ombudsaufgaben anfallenden Dienstleistungen
bzw. Aufwendungen von Infodrog sind für die Rat suchenden Personen
/ Institutionen ohne Kostenfolge.
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