infodrog - coordination intervention suisse
Home | Aktuell | Kontakt | Sitemap
 f  |  i  |  e 
  Produkte
   
    Datenbanken
    Querschnittsthemen
    Suchthilfeangebote
    Schadensminderung
    Statistik - Monitoring
    Prävention
    Impulsprojekte
    Veranstaltungen
    Publikationen
    Newsletter
    Über uns
    Links

Ombudsstelle

Bei Problemen oder strittigen Entscheidungen steht Infodrog als unabhängige Ombudsstelle zur Verfügung für:

  • KlientInnen sowie deren Familien und Angehörigen
  • Fachleute
  • Stationäre Einrichtungen
  • Ambulante Beratungsstellen
  • Gemeinden und Kantone

Sie können sich an folgende Adresse wenden:
Infodrog
Eigerplatz 5
Postfach CP 460
3000 Bern 14
Tel. 031 376 04 01
FAX 031 376 04 04
E-mail: office@infodrog.ch


Leitlinien Ombudsfunktion

1. Grundlage
Die Ombudsfunktion ist eine im Rahmenvertrag des Projekts zwischen BAG und RADIX (Infodrog) festgeschriebene Aufgabe der Stelle.

2. Zuständigkeit
Bei Problemen oder strittigen Entscheidungen im Zusammenhang mit Suchthilfeangeboten steht Infodrog als unabhängige Ombudstelle zur Verfügung für

  • Klientinnen und Klienten sowie deren Familien und Angehörige
  • Fachleute
  • VertreterInnen / Mitarbeitende stationärer Einrichtungen
  • VertreterInnen / Mitarbeitende ambulanter Beratungsstellen
  • VertreterInnen / Mitarbeitende von Gemeinde- oder Kantonalen Gremien

3. Aufgaben
Unterstützung bei der Lösung von Konflikten zwischen den Beteiligten, damit entstandene Schwierigkeiten auf gütlichem Weg beigelegt werden können.
Unterstützung von Rat Suchenden, gegebenenfalls rechtliche Schritte in die Wege zu leiten.
Erteilen von Auskünften über Beschwerdemöglichkeiten.

4. Kompetenzen

  • Infodrog hat informierende, beratende, vermittelnde, nicht aber richterliche Funktion und verfügt über keinerlei Entscheidungskompetenzen.
  • Durch einen Einbezug der Infodrog verpflichtet sich die Rat suchende Person / Institution in keiner Weise dazu, ggf. auf zivil- oder strafrechtliche Schritte zu verzichten.
  • Die MitarbeiterInnen von Infodrog unterstehen der Schweigepflicht.

5. Einschränkungen
Im Interesse von Neutralität und Unabhängigkeit tritt Infodrog bei Interessenkonflikten (wie z.B. Befangenheit durch andere Funktionen der Infodrog-MitarbeiterInnen) in den Ausstand.
Infodrog nimmt gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit nur Stellung nach Rücksprache mit der Rat suchenden Person und mit deren ausdrücklichem Einverständnis.

6. Entschädigung
Die im Zusammenhang mit Ombudsaufgaben anfallenden Dienstleistungen bzw. Aufwendungen von Infodrog sind für die Rat suchenden Personen / Institutionen ohne Kostenfolge.

 

 
 

 

 
  © 2007, infodrog | office@infodrog.ch | +41 (0)31 376 04 01