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Revision Betäubungsmittelgesetz

Informationen zur Volksabstimmung vom 30. November '08

Mit einem JA zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes wird die in den meisten Kantonen praktizierte "4-Säulen-Politik"  - ein kluges Zusammenspiel von Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression - gesetzlich verankert.
Die Erfolge der "4-Säulen-Politik" sind nicht zu übersehen: die Bilder der offenen Drogenszenen gehören der Vergangenheit an, die öffentliche Ordnung ist gesichert, die Verbreitung von ansteckenden Krankheiten konnte eingedämmt werden und die suchtkranken Menschen werden mit Therapien und Massnahmen der Schadenminderung in ihrer schwierigen Situation unterstützt, ihr Gesundheitszustand hat sich verbessert.

Das revidierte Betäubungsmittelgesetz

1. schafft Sicherheit für Bevölkerung und Betroffene
  • die offenen Drogenszenen im Platzspitz, Letten, Kocherpark der 90er Jahre wurden durch die 4-Säulen-Politik geschlossen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde wieder hergestellt
  • der öffentliche Raum in den Städten (Parks, Spielplätze etc.) wurde wieder sicher und für die breite Bevölkerung nutzbar
  • Betroffene erhalten Hilfe und brauchen sich die finanziellen Mittel für die Drogen nicht mehr durch illegale Aktivitäten oder Drogenprostitution beschaffen.
  • die Delikte in Zusammenhang mit der Beschaffung von Drogen sind stark zurückgegangen
2. schützt die Kinder und Jugendlichen besser
  • Prävention, Früherkennung und Jugendschutz werden ausgebaut
  • die Repression wird dort verstärkt, wo sich Kinder und Jugendliche besonders oft aufhalten.
  • der Verkauf von Drogen in der Nähe von Ausbildungsstätten oder bei Abgabe an unter 18-Jährige wird härter bestraft
3. verankert die heroingestützte Behandlung und die Säule Schadensminderung
  • Damit den süchtigen Menschen wirksam geholfen werden kann, braucht es eine breite Palette von Massnahmen, (Präventionsmassnahmen, abstinenzorientierte Therapien, Heroingestützte Behandlungen, Methadonbehandlungen, Schadensminderungsangebote und Repression).
  • Die Ausbreitung von übertragbaren Krankheiten (wie HIV, Aids)  konnte mit den Therapie- und Schadensminderungsmassnahmen eingedämmt werden.
 
4. ermöglicht die beschränkte medizinische Anwendung 
mit einer  Ausnahmebewilligung des BAG, wie z.B. die Verschreibung von Cannabis-haltigen Wirkstoffen bei rheumatischen Erkrankungen.
 

 
Links
Bundeskanzlei

Abstimmungsparolen und Bundesbeschluss

Bundesamt für Gesundheit BAG
SODK, GDK und KKJPD sagen gemeinsam
JA zur Revision des BetmG

Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) empfiehlt, der Revision des Betäubungsmittelgesetzes im Interesse des Kinder- und Jugendschutzes zuzustimmen.
   
Dossier BetmG auf Infoset


PRO Revision des Betm-Gesetzes

CONTRA Revision des Betm-Gesetzes


 
 

 

 
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