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Revision
Betäubungsmittelgesetz
Informationen
zur Volksabstimmung vom 30. November '08
Mit einem JA zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes wird
die in
den meisten Kantonen praktizierte "4-Säulen-Politik"
- ein
kluges Zusammenspiel von Prävention, Therapie,
Schadenminderung
und Repression - gesetzlich verankert.
Die Erfolge der "4-Säulen-Politik" sind nicht zu
übersehen:
die Bilder der offenen Drogenszenen gehören der Vergangenheit
an,
die öffentliche Ordnung ist gesichert, die Verbreitung von
ansteckenden Krankheiten konnte eingedämmt werden und die
suchtkranken Menschen werden mit Therapien und Massnahmen der
Schadenminderung in ihrer schwierigen Situation unterstützt,
ihr
Gesundheitszustand hat sich verbessert.
Das revidierte Betäubungsmittelgesetz
1. schafft
Sicherheit für Bevölkerung und Betroffene
- die offenen Drogenszenen im Platzspitz, Letten,
Kocherpark der 90er
Jahre wurden durch die 4-Säulen-Politik geschlossen, die
öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde wieder hergestellt
- der öffentliche Raum in den
Städten (Parks,
Spielplätze etc.) wurde wieder sicher und für die
breite
Bevölkerung nutzbar
- Betroffene erhalten Hilfe und brauchen sich die
finanziellen Mittel
für die Drogen nicht mehr durch illegale Aktivitäten
oder
Drogenprostitution beschaffen.
- die Delikte in Zusammenhang mit der Beschaffung
von Drogen sind stark zurückgegangen
2. schützt die Kinder und Jugendlichen besser
- Prävention, Früherkennung und
Jugendschutz werden ausgebaut
- die Repression wird dort verstärkt, wo
sich Kinder und Jugendliche besonders oft aufhalten.
- der Verkauf von Drogen in der Nähe von
Ausbildungsstätten
oder bei Abgabe an unter 18-Jährige wird härter
bestraft
3. verankert
die heroingestützte Behandlung und die Säule
Schadensminderung
-
Damit den süchtigen Menschen wirksam geholfen werden kann,
braucht
es eine breite Palette von Massnahmen, (Präventionsmassnahmen,
abstinenzorientierte Therapien, Heroingestützte Behandlungen,
Methadonbehandlungen, Schadensminderungsangebote und Repression).
- Die Ausbreitung von übertragbaren Krankheiten (wie HIV, Aids)
konnte mit den Therapie- und Schadensminderungsmassnahmen
eingedämmt werden.
4. ermöglicht die beschränkte medizinische Anwendung
mit einer
Ausnahmebewilligung des BAG, wie z.B. die Verschreibung von
Cannabis-haltigen Wirkstoffen bei rheumatischen Erkrankungen.
Links
PRO Revision des Betm-Gesetzes
CONTRA Revision des Betm-Gesetzes
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