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Meldung bei Gefährdung durch Substanzkonsum, mit Fokus auf Kinder und Jugendliche

Infodrog führt im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) eine Bestandesaufnahme und Bedarfsanalyse zu den Meldungen bei einem problematischen Substanzkonsum oder einer Suchtgefährdung durch, mit Fokus auf Kinder und Jugendliche. Im Zentrum des Projekts steht Artikel 3c «Meldebefugnis» des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG), der 2011 mit dem revidierten BetmG in Kraft trat. Damit wurde Amtsstellen und Fachleuten in den Bereichen Erziehung, Soziales, Gesundheit, Justiz und Polizei ermöglicht, gefährdete Personen, namentlich Kinder und Jugendliche, den zuständigen kantonalen Stellen zu melden.

Es hat sich gezeigt, dass die Einführung von Art. 3c BetmG zu einer Reihe offener Fragen der Umsetzung und Abgrenzung in den Kantonen geführt hat. So ist beispielsweise manchen Akteur:innen nicht klar, wann eine Gefährdungsmeldung an die KESB (nach ZGB) zu erfolgen hat und wann an die 3c-Meldestelle. Ebenfalls wurde unter anderem kritisiert, dass Meldungen nur für den Konsum illegaler Substanzen erfolgen können und daher Alkohol oder Verhaltensweisen mit Suchtpotenzial als Meldegrund wegfallen.

Im Rahmen des Projekts wurden zuerst verschiedene kantonale Akteur:innen zu den Erfahrungen und Abläufen befragt (Suchtbeauftragte der KKBS, 3c-Meldestellen, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB). Als Anschauungsbeispiele wurden anschliessend drei kantonale Modelle ausgewählt und vertieft beschrieben. In diesen drei Kantonen wurde die Perspektive der Meldenden, die bisher kaum repräsentiert ist, in Form kantonaler Fokusgruppen berücksichtigt. Basierend auf diesen bereits erfolgten Arbeitsschritten sollen im Spätsommer in einer Arbeitsgruppe Empfehlungen erarbeitet werden. Mit dieser Auslegeordnung und der Formulierung und Dissemination von Empfehlungen soll die Arbeit der verschiedenen Stakeholder erleichtert werden.

Der Schlussbericht ist für Frühjahr 2023 geplant.

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