Cannabis
Die bisherige, an umfassenden Verboten ausgerichtete Drogenpolitik vermochte den Cannabiskonsum nicht zu reduzieren und schwer kontrollierbare Schwarzmärkte bergen Risiken für die Konsumierenden. Daher wuchs der Wunsch, nach neuen Wegen im gesellschaftlichen Umgang mit dem nicht-medizinischen Konsum von Cannabis zu suchen.
Durch eine Gesetzesänderung sind in der Schweiz seit Mai 2021 Studien zur Untersuchung der individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen eines kontrollierten Zugangs Erwachsener zu Cannabis möglich. Der Bundesrat hat dem Parlament am 27. Februar 2019 die Botschaft zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Pilotversuche mit Cannabis) überwiesen. Die Gesetzesänderung wurde 2020 von beiden Kammern des Parlaments gutgeheissen. Die Gesetzesänderung ermöglicht, während zehn Jahren alternative Regulierungsansätze wissenschaftlich begleitet zu prüfen, um eine Grundlage für die künftige Ausgestaltung der Drogenpolitik zu schaffen.
Pilotversuche mit Cannabis in den Kantonen
Folgende Pilotversuche mit Cannabis wurden bewilligt und sind gestartet:
Gesundheitsschutzkonzept Pilotversuche mit Cannabis
Die Pilotversuche mit Cannabis können nur dann durchgeführt werden, wenn der Gesundheits- und Jugendschutz, der Schutz der öffentlichen Ordnung sowie die öffentliche Sicherheit gewährleistet sind. Zur Durchführung solcher Projekte muss beim Bund ein Gesuch eingereicht werden. Integraler Bestandteil des Gesuchs ist ein umfassendes Präventions-, Jugendschutz- und Gesundheitsschutzkonzept.
Infodrog erstellte im Auftrag vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein «Rahmenkonzept zum Gesundheitsschutz für die Pilotversuche mit Cannabis». Im Konzept werden einerseits die gesetzlichen Rahmenbedingungen, andererseits auch die fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Gesundheitsschutz berücksichtigt. Es soll ein gemeinsames Verständnis der Anforderungen an die Pilotversuche ermöglichen und die Projektumsetzung und die Bearbeitung der Gesuche erleichtern.