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Gefährdung von Kin­dern und Ju­gend­lichen und Art. 3c BetmG

Infodrog arbeitet mit den Kantonen und dem Bundesamt für Gesundheit an der Umsetzung seiner Empfehlungen zu Meldungen bei Suchtgefährdung von Kindern und Jugendlichen.

Im Jahr 2011 trat mit dem revidierten Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Artikel 3c «Meldebefugnis» in Kraft. Damit wurde Amtsstellen und Fachleuten im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen ermöglicht, namentlich erheblich gefährdete Kinder und Jugendliche bei vorliegenden oder drohenden suchtbedingten Störungen den zuständigen kantonalen Stellen zu melden.

Situationsanalyse und Synthesebericht «Meldebefugnis»

Die Einführung von Art. 3c BetmG hat Fragen der Umsetzung in den Kantonen aufgeworfen. Aufgrund des Handlungsbedarfs führte Infodrog im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) eine Bestandesaufnahme und Bedarfsanalyse zum Meldewesen rund um Art. 3c BetmG durch, mit Fokus auf Kinder und Jugendliche. Im Rahmen des Projekts wurden zuerst verschiedene kantonale Akteur:innen zu den Erfahrungen und Abläufen befragt (Suchtbeauftragte der KKBS, 3c-Meldestellen, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB). Exemplarisch wurden drei kantonale Umsetzungsmodelle vertieft beschrieben (Bern, Freiburg, Schaffhausen) und die Perspektive der Fachleute, die Minderjährige melden können, in Form kantonaler Fokusgruppen berücksichtigt. Diese Perspektive war bisher in den Diskussionen kaum repräsentiert. Abschliessend wurden in Zusammenarbeit mit nationalen Expert:innen Empfehlungen erarbeitet, mit dem Ziel, die Arbeit der verschiedenen Stakeholder zu erleichtern.

Unterstützung der Kantone bei der Umsetzung der Empfehlungen

Infodrog lädt im Jahr 2023 interessierte Kantone ein, um sie bei der Umsetzung der Empfehlungen rund um Art. 3c BetmG zu unterstützen.

Dokumente und Links

Agenda

News zu den Themen F+F und Kurzintervention

SuchtMagazin Nr. 2/2023: Behinderung und Sucht

Das im öffentlichen Diskurs noch neue Thema der Schnittstellen von Sucht und Behinderung wird vorgestellt: Fragen zur integrativen und barrierefreien Suchtarbeit, Herausforderungen für die Versorgungsnetzwerke der Behinderten- und Suchthilfe, Beiträge zur Anerkennung von Suchterkrankungen bei der Invalidenversicherung, ein Vernetzungsprojekt von Behinderten- und Suchthilfe, ein Programm zur Gesundheitsvorsorge von Athlet:innen mit geistiger Behinderung.

Meldung bei Gefährdung von Kindern und Jugendlichen

Die Meldebefugnis im Betäubungsmittelgesetz (Art. 3c BetmG) hat zu Fragen der Umsetzung in den Kantonen geführt. Der Synthesebericht von Infodrog gibt einen Überblick über die aktuelle Situation rund um die verantwortlichen Stellen in den Kantonen und den Herausforderungen bei der Unterstützung von jungen Menschen. Ein wichtiges Ergebnis ist, dass mit der gleichzeitigen Professionalisierung des Kindes- und Erwachsenenschutzes Art. 3c BetmG keinen Mehrwert brachte und die Hürden einer Meldung aus rechtlicher Sicht hoch sind. Zudem wird Art. 3c BetmG als nicht sinnvoll oder sogar hinderlich erachtet für Früherkennung und Frühintervention (F+F).

Im Bericht werden anhand von Empfehlungen auf nationaler und kantonaler/kommunaler Ebene mögliche Wege in die Zukunft aufgezeigt. So sollten sich die Akteur:innen bei jungen Menschen auf situationsgerechte und frühzeitige Unterstützungsmöglichkeiten fokussieren und weniger auf eine «Meldung».

Wie Früherkennung und Frühintervention in Altersinstitutionen gelingen kann

Der Fachverband Sucht hat für die Zeitschrift «spectra» einen Beitrag verfasst zum Thema Früherkennung und Frühintervention (F+F) bei älteren Menschen in einer Altersinstitution. Der Beitrag thematisiert die aktuellen Herausforderungen der stationären Alterspflege und die Grundlagen und Erfolgschancen von F+F in diesem Setting.

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