Regulierung und Vollzug
Bei der Regulierung im Suchtbereich geht es um die Einschränkung der Erhältlichkeit und Zugänglichkeit von psychoaktiven Substanzen oder Verhaltensweisen mit Suchtpotenzial sowie um die Senkung der Attraktivität dieser Produkte und der Nachfrage. Regulierung bezeichnet die Markt- und Verhaltensbeeinflussung durch gesetzgeberische, meist marktspezifische Massnahmen mit dem Ziel der Minderung beziehungsweise Vermeidung von negativen Folgen für die Gesellschaft (z. B. Erhebung von Steuern auf Alkohol, Werbeeinschränkungen, Konsum- und Verkaufsverbote) oder dem Schutz bestimmter Bevölkerungsgruppen (z. B. Altersbeschränkungen wie Jugendschutz). Das heisst, der Staat überwacht und kontrolliert das Marktgeschehen und die Marktentwicklung und beeinflusst das Marktverhalten der Marktteilnehmenden durch Rechtsnormen und spezifische Regulierungsbehörden. Regulierung bezieht sich beispielsweise auf den Marktzugang, Produktionsauflagen, Preise oder die Qualität.
«Vollzug» bezieht sich auf die Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Mit dem Vollzug im Bereich Sucht sind verschiedene kantonale und nationale Behörden betraut, wie die Polizei, Justiz, Haftanstalten oder Zollbehörden.
«Regulierung und Vollzug» ist eine der vier Säulen der Viersäulenpolitik , die die Schweizerische Drogenpolitik seit längerem prägt. Die Viersäulenpolitik wurde in die Nationalen Strategie Sucht integriert und weiterentwickelt. Für «Regulierung und Vollzug» wurde früher oft der Begriff «Repression» verwendet.
Zitiervorschlag
Infodrog (JJJJ). Regulierung und Vollzug. Präventionslexikon: https://www.infodrog.ch/de/wissen/praeventionslexikon/regulierung-und-vollzug.html, Zugriff 21.04.2025.