Lachgas (Distickstoffmonoxid, N2O)
Distickstoffmonoxid (N2O), auch als «Lachgas» bekannt, ist eine gasförmige Substanz, die in verschiedenen Bereichen zur Anwendung kommt. In der Medizin wird Distickstoffmonoxid seit dem 19. Jahrhundert als Schmerz- und Betäubungsmittel verwendet, in der Autotuningbranche dient es zur Leistungssteigerung des Motors und im kulinarischen Bereich wird es zur Zubereitung von Speisen genutzt (z. B. in Rahmbläsern als Treibgas). Das Gas ist farblos und hat einen leicht süsslichen Geschmack und Geruch. Inhaliert löst es eine kurz andauernde, intensive psychoaktive Wirkung aus.
Seit den 1990er Jahren wird Lachgas in Europa regelmässig als Freizeitdroge missbraucht, und in dieser Zeit wurde eine erste Welle des Konsums in der Technoszene beobachtet. In den letzten Jahren hat der Konsum von Lachgas unter Jugendlichen in Europa die Behörden beunruhigt und der Verkauf sowie der Konsum wurden verboten.
Lachgas ist in der Schweiz in Supermärkten frei verkäuflich sowie in Onlineshops in Form von Kapseln für Rahmbläser oder in Einwegflaschen erhältlich. Der Inhalt der Flasche oder der Kapsel wird in einen Luftballon gefüllt und danach direkt aus dem Ballon inhaliert.
Wirkungen von Lachgas
Die Wirkungen von Lachgas sind Entspannung, Euphorie, unkontrolliertes Lachen, visuelle und auditive Verzerrungen, ein Gefühl von Benommenheit und Wärme, Verlust des Zeit- und Raumgefühls, Kribbeln im ganzen Körper, durch die schmerzstillende Wirkung ein geringeres Schmerzempfinden sowie eine tiefere Stimme. Einige Konsumierende berichten von einer bewusstseinserweiternden Wirkung. Die Erinnerung an das Erlebnis verblasst sehr rasch.
Die Wirkung von Lachgas ist sehr kurz, setzt einige Sekunden nach der Inhalation ein (ca. 30 Sek.) und hält bis zu vier Minuten an. Lachgas ist im Blut nicht nachweisbar und wird etwa eine Stunde nach dem Konsum vollständig aus dem Organismus ausgeschieden.
Die Gefahr einer physischen (körperlichen) Abhängigkeit ist nicht bekannt. Es ist jedoch möglich, dass bei chronisch Konsumierenden eine ausgeprägte psychische Abhängigkeit entsteht, die insbesondere wegen des Gewöhnungseffekts zu einer erheblichen Dosissteigerung führen kann.
Folgen des Konsums von Lachgas
Die gesundheitlichen Folgen des Lachgaskonsums hängen sowohl mit der Art und der Häufigkeit des Konsums als auch mit den Eigenschaften des Produkts zusammen. Es bestehen Risiken für die physische und psychische Gesundheit.
Risiken im Zusammenhang mit der Art des Konsums sind Erfrierungen in Mund und Kehlkopf oder Bewusstlosigkeit wegen Sauerstoffmangels.
Zu den physischen Risiken zählen die periphere Neuropathie (Brennen, Kribbeln in den Extremitäten), Lungenödem, Abfall des Blutdrucks, Blähungen, Herzrhythmusstörungen, Hirn- und Organschäden, Kopfschmerzen, Vitamin-B12-Mangel, Hörverlust, Leber- und Nierenschäden, Hautkrebs, Erschöpfungsgefühl und Tod durch Stillstand der Atemfunktionen.
Die psychoaktiven Effekte, die mit dem Konsum von Lachgas verbunden sind, können zu einem Sturz, Unfall oder Fehlmanöver aufgrund einer Gleichgewichtsstörung führen. Auch Übelkeit und Erbrechen oder kurzzeitigen depressiven Verstimmungen Übelkeit und Erbrechen oder kurzzeitigen depressiven Verstimmungen können infolge von Lachgaskonsum auftreten.
Schliesslich kann der chronische Konsum von Lachgas zu einer (reversiblen) Verminderung der Fruchtbarkeit bei Frauen führen und das Risiko einer Fehlgeburt erhöhen, mögliche Schäden am Rückenmark und an den peripheren Nerven, Konzentrations- und Gedächtnisverlust aufgrund der endgültigen Zerstörung von Gehirnzellen, Störungen des Bewegungsapparats und Taubheitsgefühle in den Gliedmassen (Parästhesien): Lachgas greift in den Wirkungsmechanismus von Vitamin B12 ein, das für das reibungslose Funktionieren des Nervensystems verantwortlich ist. Schliesslich kann es zu einer ausgeprägten psychischen Abhängigkeit und Craving (starker Drang erneut zu konsumieren) kommen.
Hilfe, Beratung und Therapie bei Fragen rund um Lachgas
Für Betroffene, Angehörige und andere an der Suchtthematik Interessierte gibt es verschiedene Informations- und Beratungsmöglichkeiten in allen Regionen der Schweiz sowie Onlineangebote. Bei Suchtberatungsstellen können Termine vereinbart werden. Viele Angebote sind kostenlos, und die Berater:innen unterliegen der Schweigepflicht.
Hilfe vor Ort
In der Datenbank Suchtindex.ch von Infodrog sind Beratungsstellen, Therapieeinrichtungen und Selbsthilfeorganisationen zu finden.
Onlineberatung
Kostenlose und anonyme Onlineberatung zu Suchtfragen für Betroffene, Angehörige und Nahestehende, für Fachpersonen und Interessierte.
Hilfe für Eltern
MeinTeenager.chWas tun im Notfall?
145 Hilfe bei Vergiftungsverdacht (Toxikologisches Institut)Prävention im Bereich Lachgas
Durch präventive Massnahmen soll der Einstieg in den Konsum verhindert oder hinausgezögert werden. Gleichzeitig hat die Prävention zum Ziel, dass ein verantwortungsvoller und kontrollierter Umgang mit psychoaktiven Substanzen ermöglicht wird. Gängige Massnahmen sind zielgruppenspezifische Informationen über die Konsumrisiken sowie die Früherkennung und Frühintervention problematischer Konsumformen.
Schadensminderung bei Lachgaskonsum
Die Schadensminderung hat zum Ziel, die negativen Folgen des Konsums psychoaktiver Substanzen für Betroffene und die Gesellschaft zu minimieren.
Das Factsheet von Infodrog zu Lachgas bietet Informationen zu den Auswirkungen, Risiken und vermittelt Botschaften zur Risikominimierung beim Konsum von Lachgas.
Hilfe vor Ort
In der Datenbank Suchtindex.ch von Infodrog sind Beratungsstellen, Therapieeinrichtungen und Selbsthilfeorganisationen zu finden.
Praxis Suchtmedizin
Informationen zu Lachgas für Fachpersonen
Drugs – Just Say Know
Regulierung und Gesetzesvollzug im Bereich Lachgas
In der Schweiz untersteht Lachgas nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG), sondern ist je nach Verwendungszweck in verschiedenen Bestimmungen geregelt. In der Medizin wird es durch das Heilmittelgesetz (HMG; SR 812.21) reguliert, während seine Vermarktung einer von Swissmedic erteilten Zulassung unterliegt.
Für die Verwendung als Lebensmittel (z. B. in Rahmbläsern) unterliegt es den Bestimmungen der Lebensmittelgesetzgebung (LMG), die anderen Nutzungsbereiche (Vermarktung, Verkauf) fallen unter die Bestimmungen des Chemikaliengesetzes (ChemG) und der Chemikalienverordnung (ChemV), die sich auf die EU-CLP-Verordnung bezieht, insbesondere bezüglich der Kennzeichnung, Verpackung und Einstufung des Produkts.
Die Einhaltung des ChemG und der ChemV wird von den kantonalen Vollzugsbehörden kontrolliert. Im Falle eines Verstosses ergreift die kantonale Behörde die nötigen Massnahmen. Jede natürliche oder juristische Person, die das ChemG und seine Bestimmungen zur Werbung für gefährliche Stoffe nicht einhält oder die Konsumierenden nicht über die Gefahren informiert, kann mit einer Busse oder Gefängnis bestraft werden.
Im Jahr 2024 bestätigte das Bundesgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Basel-Stadt, den Verkauf oder die Abgabe von Lachgas zum Inhalieren zu Freizeitzwecken zu verbieten. Weitere Schweizer Städte könnten dem Bundesgerichtsentscheid folgen und den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Lachgas zu Freizeitzwecken verbieten.
Zahlen zum Lachgaskonsum
Weiterführende Informationen zu Lachgas für Fachpersonen
Praxis Suchtmedizin
Medizinische Informationen für Hausärzt:innen sowie weitere Berufsgruppen der medizinischen Grundversorgung.
Informationsplattform für Prävention im Praxisalltag
PEPra ist ein Projekt der FMH und weiterer Trägerorganisationen zur Förderung der Prävention und Früherkennung von nicht übertragbaren Krankheiten, Sucht und psychischer Gesundheit in der ambulanten medizinischen Grundversorgung.
Wissensplattform NCD und Sucht
News zum Thema Lachgas
Aktualisiertes Faktenblatt zu Lachgas
Das Factsheet gibt wichtige Informationen für Fachpersonen im Kontakt mit Konsumierenden und bietet einen Überblick über den Konsum von Lachgas, die rechtliche Situation in der Schweiz sowie die gesundheitlichen Auswirkungen und Risiken. Zum Schluss finden sich Empfehlungen zur Schadensminderung (Safer-Use-Botschaften), über die Konsumierende informiert werden sollten.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Lachgasverbot nicht ein
Das Bundesgericht hat sein Urteil publiziert, wonach es auf eine Beschwerde gegen Entscheide des Gesundheitsdepartements und des Appellationsgerichtes Basel-Stadt gegen die Abgabe von Lachgas zu Inhalationszwecken nicht eintritt. Mit dem nun gefällten Urteil des Bundesgerichts werden die Entscheide des Gesundheitsdepartements und des Appellationsgerichts definitiv rechtskräftig: Die Abgabe von Lachgas zu Inhalationszwecken ist verboten. Der Entscheid gilt für die ganze Schweiz.
Lachgas: Wie gefährlich ist der neue Trend?
Lachgas hat den Ruf einer relativ ungefährlichen Substanz. Dass trotzdem immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten gesundheitliche Schäden entwickeln, liegt auch an einer neuen Verpackung. Denn in den letzten Jahren ist die Zahl der Fallberichte über bedrohliche Nebenwirkungen der Substanz stark angestiegen. Meist handelt es sich um Nervenschäden, Erfrierungen und Lungenverletzungen.
Der Artikel zu Lachgas auf spektrum.de
Weitere Informationen zu Lachgas auf dem Faktenblatt auf infodrog.ch