Tabakpolitik
Die Tabakpolitik des Bundes setzt Rahmenbedingungen, die ein rauchfreies Leben fördern sollen. Massnahmen dazu werden auf individueller sowie auf struktureller Ebene verortet. Sie sollen den Einstieg und die Fortführung des Tabakkonsums erschweren, den Ausstieg erleichtern, sie regeln die Herstellung, den Verkauf und die Werbung, und sie schaffen eine rauchfreie Umgebung.
Von Gesundheitsfachleuten wird der Jugendschutz jedoch als ungenügend eingeschätzt, auch weil verschiedene Tabakprodukte unterschiedlich behandelt werden. Daher ist ein neues Tabakproduktegesetz in Vorbereitung, das voraussichtlich 2023 in Kraft tritt. Es soll alle Tabakprodukte inklusive E-Zigaretten in einem Gesetz regeln und ein schweizweit einheitliches Verkaufsalter von 18 Jahren einführen. Ebenfalls soll es Änderungen bei der Werbung geben.
Produktion und Verkauf
Die Herstellung, Kennzeichnung und Bewerbung von Tabakprodukten sind in der Tabakverordnung geregelt. Ein neues Tabakproduktegesetz soll diese Verordnung ablösen. Das Inkrafttreten ist nicht vor 2023 zu erwarten.
Jugendschutz
Abgesehen vom Verbot von Werbung, die sich gezielt an Jugendliche richtet, gibt es auf nationaler Ebene keine spezifischen Regelungen zum Jugendschutz. Mit Ausnahme von zwei Kantonen (Appenzell Innerrhoden und Schwyz) haben jedoch alle Kantone Einschränkungen bei der Abgabe von Tabakprodukten eingeführt, das Abgabealter liegt bei 16 oder 18 Jahren. In manchen Kantonen wurde das Mindestalter für eine Abgabe auf E-Zigaretten ausgeweitet.
In verschiedenen Kantonen werden ebenfalls Testkäufe von Tabakprodukten zur Kontrolle der Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen durchgeführt. Im neuen Tabakproduktegesetz wäre die Abgabe von Tabakerzeugnissen und von E-Zigaretten an Minderjährige verboten.
Passivrauchen
Seit 2010 gilt schweizweit ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen wie Büros, Gaststätten oder Schulen, auf Einzelarbeitsplätze sowie private Haushalte ist das Gesetz jedoch nicht anwendbar. Durch den Passivrauchschutz konnte die Rauchexposition deutlich reduziert werden. Das Rauchen bleibt ebenfalls in abgetrennten und ausreichend belüfteten Raucherräumen erlaubt, die zu diesem Zweck eingerichtet wurden. So können in Restaurationsbetrieben sogenannte Fumoirs, also Rauchräume abgeschieden werden. In verschiedenen Kantonen gelten indessen strengere Regelungen als auf nationaler Ebene. So bleiben beispielweise Fumoirs unbedient oder der Passivrauchschutz umfasst auch E-Zigaretten.
Werbung
In der Schweiz ist Tabakwerbung im Fernsehen und Radio verboten. Tabakwerbung, die sich gezielt an Jugendliche richtet, ist ebenfalls verboten. Zahlreiche Kantone haben weitergehende Regelungen in den Bereichen Plakatwerbung, Kinowerbung und Sponsoring von Kulturveranstaltungen ausgearbeitet. Snus wird seit seiner Zulassung im Jahr 2019 beworben. Schnupftabak wird wenig beworben, da es keine grossen Unternehmen auf dem Markt gibt. E-Zigaretten unterliegen nicht der Tabakverordnung, daher ist die Werbung erlaubt. Bereits ist in einigen Kantonen Werbung für E-Zigaretten ebenfalls eingeschränkt.
Im internationalen Vergleich ist Tabakwerbung in der Schweiz ungenügend reguliert. Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordert ein umfassendes Werbe- und Sponsoringverbot. Aufgrund des unzureichenden Jugendschutzes bei der Werbung wurde die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» im Februar 2022 vom Volk deutlich angenommen. Das neue Tabakproduktegesetz muss entsprechend adaptiert werden, die Änderungen werden spätestens 2025 in Kraft treten.
Besteuerung
In der Schweiz gelten für verschiedene nikotinhaltige Produkte unterschiedliche Steuersätze. Feinschnitttabak und Wasserpfeifentabak werden gleich besteuert wie Zigaretten. Etwa 60 % des Preises eines Zigarettenpäckchens fällt als Steuern an. Davon alimentieren rund 50 % die AHV/IV, je 0,3 % den Tabakpräventionsfonds und den SOTA-Fonds zur Unterstützung der einheimischen Tabakpflanzer sowie 7 % die Mehrwertsteuer. Die Tabaksteuer wurde zum letzten Mal im Jahr 2013 leicht erhöht.
Für Zigarren, Zigarillos (jeweils 1 % des Kleinhandelspreises sowie 0,56 Rappen pro Stück), Snus, Kautabak, Schnupftabak und Tabakprodukte zum Erhitzen gelten bedeutend tiefere Steuersätze (12 % respektive 6 % des Kleinhandelspreises). E-Zigaretten werden bisher nur mit der Mehrwertsteuer besteuert.
Relevante Gesetze und weitere Informationen
Informationen und Publikationen
Beratende Kommissionen des Bundesrats
Die EKSF und ihr Nachfolgeorgan, die EKSN, publizierten verschiedene Berichte und Stellungnahmen.
Suchtpolitische Plattform
Die NAS-CPA ist die suchtpolitische Informations-, Vernetzungs- und Koordinationsdrehscheibe, in welcher Erfahrungen, Erkenntnisse, Fragen und Problemstellungen zum Thema Sucht eingebracht werden und ein Dialog zwischen Fachverbänden, der Gesellschaft und der Politik realisiert wird.
Rechtliche Grundlagen
Nationale und kantonale Gesetzgebung
Gesetze und Verordnungen
News zum Thema Tabakpolitik
Ständerat will Steuer auf E-Zigaretten
Der Ständerat nahm am 8. März die Änderung des Tabaksteuergesetzes in der Gesamtabstimmung mit 40 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme an. Als nächstes muss sich der Nationalrat damit befassen. Mit seinem Entwurf will der Bundesrat nach eigener Aussage dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen. Die Steuer soll entsprechend tiefer sein als bei klassischen Tabakzigaretten.
Projekt Gemeinsam rauchfrei: Tabak-Prävention und Rauch-Stopp für alle
Das Projekt Gemeinsam rauchfrei ist für die Bevölkerung mit wenig finanziellen, zeitlichen oder sprachlichen Ressourcen. In den Workshops erhalten Raucherinnen und Raucher nötige Informationen über die Gefahren des Rauchens und zum Schutz vor Tabak-Rauch. Die Workshops werden in neun Sprachen angeboten und sind für die Teilnehmenden gratis.
Weitere Informationen zum Projekt auf gemeinsam-rauchfrei.ch
Neuseeland beschliesst lebenslanges Rauchverbot für Jugendliche
Neuseeland hat ein Gesetz für ein lebenslanges Rauchverbot für Jugendliche verabschiedet. Danach darf Tabak an niemanden mehr verkauft werden, der am oder nach dem 1. Januar 2009 geboren wurde. Dieses Mindestalter für den Kauf von Zigaretten wird jedes Jahr heraufgesetzt. Theoretisch müsste damit jemand, der in 50 Jahren eine Schachtel Zigaretten kaufen will, mit seinem Ausweis nachweisen, dass er mindestens 63 Jahre alt ist.