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Tabakpolitik

Die Tabakpolitik des Bundes setzt Rahmenbedingungen, die ein rauchfreies Leben fördern sollen. Massnahmen dazu werden auf individueller sowie auf struktureller Ebene verortet. Sie sollen den Einstieg und die Fortführung des Tabakkonsums erschweren, den Ausstieg erleichtern, sie regeln die Herstellung, den Verkauf und die Werbung, und sie schaffen eine rauchfreie Umgebung.

Von Gesundheitsfachleuten wird der Jugendschutz jedoch als ungenügend eingeschätzt, auch weil verschiedene Tabakprodukte unterschiedlich behandelt werden. Daher ist ein neues Tabakproduktegesetz in Vorbereitung, das voraussichtlich 2024 in Kraft tritt. Es soll alle Tabakprodukte inklusive E-Zigaretten in einem Gesetz regeln und ein schweizweit einheitliches Verkaufsalter von 18 Jahren einführen. Ebenfalls soll es Änderungen bei der Werbung geben.

Produktion und Verkauf

Die Herstellung, Kennzeichnung und Bewerbung von Tabakprodukten sind in der Tabakverordnung geregelt. Ein neues Tabakproduktegesetz soll diese Verordnung ablösen. Das Inkrafttreten ist nicht vor 2024 zu erwarten.

Jugendschutz

Abgesehen vom Verbot von Werbung, die sich gezielt an Jugendliche richtet, gibt es auf nationaler Ebene keine spezifischen Regelungen zum Jugendschutz. Mit Ausnahme von zwei Kantonen (Appenzell Innerrhoden und Schwyz) haben jedoch alle Kantone Einschränkungen bei der Abgabe von Tabakprodukten eingeführt, das Abgabealter liegt bei 16 oder 18 Jahren. In manchen Kantonen wurde das Mindestalter für eine Abgabe auf E-Zigaretten ausgeweitet.

In verschiedenen Kantonen werden ebenfalls Testkäufe von Tabakprodukten zur Kontrolle der Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen durchgeführt. Im neuen Tabakproduktegesetz wird die Abgabe von Tabakerzeugnissen und von E-Zigaretten an Minderjährige verboten sein.

Passivrauchen

Seit 2010 gilt schweizweit ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen wie Büros, Gaststätten oder Schulen, auf Einzelarbeitsplätze sowie private Haushalte ist das Gesetz jedoch nicht anwendbar. Durch den Passivrauchschutz konnte die Rauchexposition deutlich reduziert werden. Das Rauchen bleibt ebenfalls in abgetrennten und ausreichend belüfteten Raucherräumen erlaubt, die zu diesem Zweck eingerichtet wurden. So können in Restaurationsbetrieben sogenannte Fumoirs, also Rauchräume abgeschieden werden. In verschiedenen Kantonen gelten indessen strengere Regelungen als auf nationaler Ebene. So bleiben beispielweise Fumoirs unbedient oder der Passivrauchschutz umfasst auch E-Zigaretten.

Werbung

In der Schweiz ist Tabakwerbung im Fernsehen und Radio verboten. Tabakwerbung, die sich gezielt an Jugendliche richtet, ist ebenfalls verboten. Zahlreiche Kantone haben weitergehende Regelungen in den Bereichen Plakatwerbung, Kinowerbung und Sponsoring von Kulturveranstaltungen ausgearbeitet. Snus wird seit seiner Zulassung im Jahr 2019 beworben. Schnupftabak wird wenig beworben, da es keine grossen Unternehmen auf dem Markt gibt. E-Zigaretten unterliegen nicht der Tabakverordnung, daher ist die Werbung erlaubt. Bereits ist in einigen Kantonen Werbung für E-Zigaretten ebenfalls eingeschränkt.

Im internationalen Vergleich ist Tabakwerbung in der Schweiz ungenügend reguliert. Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordert ein umfassendes Werbe- und Sponsoringverbot. Aufgrund des unzureichenden Jugendschutzes bei der Werbung wurde die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» im Februar 2022 vom Volk deutlich angenommen. Das neue Tabakproduktegesetz muss entsprechend adaptiert werden, die Änderungen werden spätestens 2025 in Kraft treten.

Besteuerung

In der Schweiz gelten für verschiedene nikotinhaltige Produkte unterschiedliche Steuersätze. Feinschnitttabak und Wasserpfeifentabak werden gleich besteuert wie Zigaretten. Etwa 60 % des Preises eines Zigarettenpäckchens fällt als Steuern an. Davon alimentieren rund 50 % die AHV/IV, je 0,3 % den Tabakpräventionsfonds und den SOTA-Fonds zur Unterstützung der einheimischen Tabakpflanzer sowie 7 % die Mehrwertsteuer. Die Tabaksteuer wurde zum letzten Mal im Jahr 2013 leicht erhöht.

Für Zigarren, Zigarillos (jeweils 1 % des Kleinhandelspreises sowie 0,56 Rappen pro Stück), Snus, Kautabak, Schnupftabak und Tabakprodukte zum Erhitzen gelten bedeutend tiefere Steuersätze (12 % respektive 6 % des Kleinhandelspreises). E-Zigaretten werden bisher nur mit der Mehrwertsteuer besteuert.

Relevante Gesetze und weitere Informationen

Informationen und Publikationen

Beratende Kommissionen des Bundesrats

Die EKSF und ihr Nachfolgeorgan, die EKSN, publizierten verschiedene Berichte und Stellungnahmen.

Suchtpolitische Plattform

Die NAS-CPA ist die suchtpolitische Informations-, Vernetzungs- und Koordinationsdrehscheibe, in welcher Erfahrungen, Erkenntnisse, Fragen und Problemstellungen zum Thema Sucht eingebracht werden und ein Dialog zwischen Fachverbänden, der Gesellschaft und der Politik realisiert wird.

News zum Thema Tabakpolitik

Neue Webseite Vapefree.info unterstützt Eltern und Lehrkräfte

Die neue Plattform Vapefree.info informiert Eltern und Lehrpersonen zum Thema Vapen und Einweg-E-Zigaretten. Das Hauptziel dieser Plattform besteht darin, Wissenslücken zu schliessen und Hilfestellungen bei der Aufklärung über diese Produkte zu leisten. Lanciert wurde die Website von der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz und der Lega polmonare ticinese, finanziert durch den Tabakpräventionsfonds TPF des Bundes.

Medienmitteilung Präventionskampagne «VapeCheck»

Die Präventionskampagne «VapeCheck» geht mit einer Medienmitteilung an die Öffentlichkeit. Auf TikTok und Instagram werden bis am 24. September laufend neue Videos zum Thema Vapen veröffentlicht, die zur aktiven Auseinandersetzung mit dem Thema anregen. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche vor dem Erstkonsum. Jugendarbeitende und weitere Fachpersonen werden motiviert, gemeinsam mit Jugendlichen die Videos weiterzubearbeiten und zu verbreiten.

Kampagne VapeCheck

Mehrere Deutschschweizer Kantone haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam die Social-Media-Kampagne VapeCheck umzusetzen. Von Anfang September bis zum 24. September veröffentlichen national und lokal bekannte Influencerinnen und Influencer Fakten zum Thema Vapen. In den Videos werden Fakten thematisiert und ein Quiz bekannt gemacht. Verbreitet wird die Kampagne gemeinsam mit Akteuren der Kinder und Jugendarbeit. Diese werden im Zeitraum von Oktober 2023 bis März 2024 Jugendliche motivieren, aufbauend auf den bestehenden Videos eigene Produktionen zu gestalten und zu veröffentlichen. So setzen sich die Kinder und Jugendlichen aktiv mit den Inhalten und der Kreation von Videos auseinander. Infodrog koordiniert die Kampagne und Akzent Prävention und Suchttherapie Luzern ist für die inhaltliche Umsetzung zuständig.

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Infodrog

Schweizerische Koordinations-
und Fachstelle Sucht

Eigerplatz 5
3007 Bern

+41 (0)31 376 04 01