Tabakpolitik
Die Tabakpolitik des Bundes setzt Rahmenbedingungen, die ein rauchfreies Leben fördern sollen. Massnahmen dazu werden auf individueller sowie auf struktureller Ebene verortet. Sie sollen den Einstieg und die Fortführung des Tabak- und Nikotinkonsums erschweren, den Ausstieg erleichtern, sie regeln die Herstellung, den Verkauf und die Werbung von Tabak- und Nikotinprodukten, und sie schaffen eine rauchfreie Umgebung.
Das Tabakproduktegesetz (TabPG) trat am 1. Oktober 2024 in Kraft. Es regelt alle Tabak- und Nikotinprodukte (inklusive E-Zigaretten, Nikotin Pouches bzw. tabakfreier und nikotinhaltiger Snus, etc.) in einem Gesetz und führt schweizweit ein einheitliches Verkaufsalter von 18 Jahren ein. Ebenfalls gibt es leichte Anpassungen bei der Werbung. Von Gesundheitsfachleuten wird der Jugendschutz jedoch weiterhin als ungenügend eingeschätzt. Die 2022 angenommene Volksinitiative «Ja zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung» soll bei der Tabakwerbung weitere Verbesserungen bringen.
Produktion und Verkauf
Die Herstellung, Kennzeichnung und Bewerbung von Tabakprodukten sind seit Oktober 2024 im Tabakproduktegesetz (TabPG) geregelt.
Jugendschutz
Das am 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzte Tabakproduktegesetz (TabPG) regelt alle Tabak- und Nikotinprodukte (inklusive E-Zigaretten, Nikotin Pouches bzw. tabakfreier und nikotinhaltiger Snus, etc.) in einem Gesetz und führt schweizweit ein einheitliches Verkaufsalter von 18 Jahren ein. Ebenfalls legt es die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Testkäufen und es gibt leichte Anpassungen bei der Werbung. Von Gesundheitsfachleuten wird der Jugendschutz jedoch weiterhin als ungenügend eingeschätzt. Die 2022 angenommene Volksinitiative «Ja zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung» soll bei der Tabakwerbung weitere Verbesserungen bringen.
Passivrauchen
Seit 2010 gilt schweizweit ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen wie Büros, Gaststätten oder Schulen, auf Einzelarbeitsplätze sowie private Haushalte ist das Gesetz jedoch nicht anwendbar. Durch den Passivrauchschutz konnte die Rauchexposition deutlich reduziert werden. Das Rauchen bleibt ebenfalls in abgetrennten und ausreichend belüfteten Raucherräumen erlaubt, die zu diesem Zweck eingerichtet wurden. So können in Restaurationsbetrieben sogenannte Fumoirs, also Rauchräume abgeschieden werden. In verschiedenen Kantonen gelten indessen strengere Regelungen als auf nationaler Ebene. Seit Inkraftsetzung des Tabakproduktegesetzes (TabPG) 2024 wurde der Geltungsbereich zum Schutz vor Passivrauchen angepasst und auf Produkte zum Erhitzen und auf elektronische Zigaretten ausgedehnt.
Werbung
In der Schweiz ist Tabakwerbung im Fernsehen und Radio verboten. Tabakwerbung, die sich gezielt an Jugendliche richtet, ist ebenfalls verboten. Um Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Tabakkonsums zu schützen, gilt in der ganzen Schweiz seit Inkraftsetzung des Tabakproduktegesetzes (TabPG) im Oktober 2024 ein Plakatwerbeverbot. Das TabPG verbietet Plakate auf öffentlichem oder privatem Grund, wenn diese von öffentlichem Grund eingesehen werden können. Ebenfalls verboten ist es, im öffentlichen Verkehr, in Kinos oder auf Sportplätzen für Tabak- und Nikotinprodukte (inkl. bspw. elektronische Zigaretten) zu werben.
Im internationalen Vergleich ist Tabakwerbung in der Schweiz weiterhin ungenügend reguliert. Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordert ein umfassendes Werbe- und Sponsoringverbot. Aufgrund des unzureichenden Jugendschutzes bei der Werbung wurde die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» im Februar 2022 vom Volk deutlich angenommen. Das Tabakproduktegesetz muss entsprechend adaptiert werden, die Änderungen werden spätestens 2026 in Kraft gesetzt.
Besteuerung
In der Schweiz gelten für verschiedene nikotinhaltige Produkte unterschiedliche Steuersätze. Feinschnitttabak und Wasserpfeifentabak werden gleich besteuert wie Zigaretten. Etwa 60 % des Preises eines Zigarettenpäckchens fällt als Steuern an. Davon alimentieren rund 50 % die AHV/IV, je 0,3 % den Tabakpräventionsfonds und den SOTA-Fonds zur Unterstützung der einheimischen Tabakpflanzer sowie 7 % die Mehrwertsteuer. Die Tabaksteuer wurde zum letzten Mal im Jahr 2013 leicht erhöht.
Für Zigarren, Zigarillos (jeweils 1 % des Kleinhandelspreises sowie 56 Rappen pro Stück), Snus, Kautabak, Schnupftabak und Tabakprodukte zum Erhitzen gelten bedeutend tiefere Steuersätze (12 % respektive 6 % des Kleinhandelspreises). E-Zigaretten (Flüssigkeiten und Einwegprodukte) werden seit der Inkraftsetzung des Tabakproduktegesetzes im Oktober 2024 auch besteuert (Nachfüllflüssigkeiten: 20 Rappen je Milliliter, Einwegprodukte: 1 Franken je Milliliter).
Relevante Gesetze und weitere Informationen
Informationen und Publikationen
Beratende Kommissionen des Bundesrats
Die EKSF und ihr Nachfolgeorgan, die EKSN, publizierten verschiedene Berichte und Stellungnahmen.
Suchtpolitische Plattform
Die NAS-CPA ist die suchtpolitische Informations-, Vernetzungs- und Koordinationsdrehscheibe, in welcher Erfahrungen, Erkenntnisse, Fragen und Problemstellungen zum Thema Sucht eingebracht werden und ein Dialog zwischen Fachverbänden, der Gesellschaft und der Politik realisiert wird.
Weiterführende Informationen
Recht und Gesetz (AT Schweiz)Rechtliche Grundlagen
Nationale und kantonale Gesetzgebung
Gesetze und Verordnungen
News zum Thema Tabakpolitik
Marktalarm: Einweg-E-Zigaretten mit 6-Methylnikotin
Die Arbeitsgemeinschaft Tabak ist besorgt, dass 6-Methylnikotin (6-MN, bisweilen auch «Metatine» genannt), eine neue synthetische Nikotinart auf dem Markt aufgetaucht ist. Diese nikotin-analoge Substanz ist heute in Europa erhältlich, namentlich in Produkten der Marke Aroma King. Offenbar ist 6-MN die erste chemische Substanz, die in Verkehr gebracht wurde, obschon chinesische Firmen zurzeit an Dutzenden ähnlichen nikotin-analogen Stoffen forschen. Ausserdem fordert eine Interpellation eine Antwort bezüglich Regulierung von 6-Methylnikotin.
Mandatsvergabe Betrieb der Plattform stopsmoking
Der TPF hat das Mandat für den Betrieb der Plattform stopsmoking an die Bietergemeinschaft, bestehend aus der Krebsliga Schweiz und Infodrog, vergeben. Sie werden im Laufe des März 2025 die Nachfolge der AT Schweiz antreten und stopsmoking.ch als nationale Plattform für den Tabak- und Nikotinausstieg mit Informationen, Selbstmanagement-Tools und dem Beratungsangebot stopsmoking weiter etablieren.
Weitere Informationen im Newsletter des TPF auf nlt.admin.ch
Neue Studie: Alkohol- und tabakbedingte Todesfälle
Als alkoholbedingt galten bisher Todesursachen, die nur nach Alkoholkonsum auftreten können oder die nach höherem Alkoholkonsum häufiger waren als nach geringerem oder nach Abstinenz. Eine neue Studie, welche in Norddeutschland Alkoholkonsum und Tabakrauchen präzise erfasste und 20 Jahre später die ärztlichen Todesbescheinigungen der Verstorbenen analysierte, lässt nun bisherige Schätzungen als viel zu niedrig in Frage stellen: Mehr als 70 % der Verstorbenen hatten mindestens eine alkohol- oder tabakbedingte Erkrankung in der Todesbescheinigung. Die Daten deuten darauf hin, dass Tabakrauchen nicht, wie bisher angenommen, eine höhere Bedeutung als Alkoholkonsum für die restliche Lebenserwartung hat.
Die Studie (Englisch) auf substanceabusepolicy.biomedcentral.com