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Tabakpolitik

Die Tabakpolitik des Bundes setzt Rahmenbedingungen, die ein rauchfreies Leben fördern sollen. Massnahmen dazu werden auf individueller sowie auf struktureller Ebene verortet. Sie sollen den Einstieg und die Fortführung des Tabakkonsums erschweren, den Ausstieg erleichtern, sie regeln die Herstellung, den Verkauf und die Werbung, und sie schaffen eine rauchfreie Umgebung.

Von Gesundheitsfachleuten wird der Jugendschutz jedoch als ungenügend eingeschätzt, auch weil verschiedene Tabakprodukte unterschiedlich behandelt werden. Daher ist ein neues Tabakproduktegesetz in Vorbereitung, das voraussichtlich 2024 in Kraft tritt. Es soll alle Tabakprodukte inklusive E-Zigaretten in einem Gesetz regeln und ein schweizweit einheitliches Verkaufsalter von 18 Jahren einführen. Ebenfalls soll es Änderungen bei der Werbung geben.

Produktion und Verkauf

Die Herstellung, Kennzeichnung und Bewerbung von Tabakprodukten sind in der Tabakverordnung geregelt. Ein neues Tabakproduktegesetz soll diese Verordnung ablösen. Das Inkrafttreten ist nicht vor 2024 zu erwarten.

Jugendschutz

Abgesehen vom Verbot von Werbung, die sich gezielt an Jugendliche richtet, gibt es auf nationaler Ebene keine spezifischen Regelungen zum Jugendschutz. Mit Ausnahme von zwei Kantonen (Appenzell Innerrhoden und Schwyz) haben jedoch alle Kantone Einschränkungen bei der Abgabe von Tabakprodukten eingeführt, das Abgabealter liegt bei 16 oder 18 Jahren. In manchen Kantonen wurde das Mindestalter für eine Abgabe auf E-Zigaretten ausgeweitet.

In verschiedenen Kantonen werden ebenfalls Testkäufe von Tabakprodukten zur Kontrolle der Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen durchgeführt. Im neuen Tabakproduktegesetz wird die Abgabe von Tabakerzeugnissen und von E-Zigaretten an Minderjährige verboten sein.

Passivrauchen

Seit 2010 gilt schweizweit ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen wie Büros, Gaststätten oder Schulen, auf Einzelarbeitsplätze sowie private Haushalte ist das Gesetz jedoch nicht anwendbar. Durch den Passivrauchschutz konnte die Rauchexposition deutlich reduziert werden. Das Rauchen bleibt ebenfalls in abgetrennten und ausreichend belüfteten Raucherräumen erlaubt, die zu diesem Zweck eingerichtet wurden. So können in Restaurationsbetrieben sogenannte Fumoirs, also Rauchräume abgeschieden werden. In verschiedenen Kantonen gelten indessen strengere Regelungen als auf nationaler Ebene. So bleiben beispielweise Fumoirs unbedient oder der Passivrauchschutz umfasst auch E-Zigaretten.

Werbung

In der Schweiz ist Tabakwerbung im Fernsehen und Radio verboten. Tabakwerbung, die sich gezielt an Jugendliche richtet, ist ebenfalls verboten. Zahlreiche Kantone haben weitergehende Regelungen in den Bereichen Plakatwerbung, Kinowerbung und Sponsoring von Kulturveranstaltungen ausgearbeitet. Snus wird seit seiner Zulassung im Jahr 2019 beworben. Schnupftabak wird wenig beworben, da es keine grossen Unternehmen auf dem Markt gibt. E-Zigaretten unterliegen nicht der Tabakverordnung, daher ist die Werbung erlaubt. Bereits ist in einigen Kantonen Werbung für E-Zigaretten ebenfalls eingeschränkt.

Im internationalen Vergleich ist Tabakwerbung in der Schweiz ungenügend reguliert. Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordert ein umfassendes Werbe- und Sponsoringverbot. Aufgrund des unzureichenden Jugendschutzes bei der Werbung wurde die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» im Februar 2022 vom Volk deutlich angenommen. Das neue Tabakproduktegesetz muss entsprechend adaptiert werden, die Änderungen werden spätestens 2025 in Kraft treten.

Besteuerung

In der Schweiz gelten für verschiedene nikotinhaltige Produkte unterschiedliche Steuersätze. Feinschnitttabak und Wasserpfeifentabak werden gleich besteuert wie Zigaretten. Etwa 60 % des Preises eines Zigarettenpäckchens fällt als Steuern an. Davon alimentieren rund 50 % die AHV/IV, je 0,3 % den Tabakpräventionsfonds und den SOTA-Fonds zur Unterstützung der einheimischen Tabakpflanzer sowie 7 % die Mehrwertsteuer. Die Tabaksteuer wurde zum letzten Mal im Jahr 2013 leicht erhöht.

Für Zigarren, Zigarillos (jeweils 1 % des Kleinhandelspreises sowie 0,56 Rappen pro Stück), Snus, Kautabak, Schnupftabak und Tabakprodukte zum Erhitzen gelten bedeutend tiefere Steuersätze (12 % respektive 6 % des Kleinhandelspreises). E-Zigaretten werden bisher nur mit der Mehrwertsteuer besteuert.

Relevante Gesetze und weitere Informationen

Informationen und Publikationen

Beratende Kommissionen des Bundesrats

Die EKSF und ihr Nachfolgeorgan, die EKSN, publizierten verschiedene Berichte und Stellungnahmen.

Suchtpolitische Plattform

Die NAS-CPA ist die suchtpolitische Informations-, Vernetzungs- und Koordinationsdrehscheibe, in welcher Erfahrungen, Erkenntnisse, Fragen und Problemstellungen zum Thema Sucht eingebracht werden und ein Dialog zwischen Fachverbänden, der Gesellschaft und der Politik realisiert wird.

News zum Thema Tabakpolitik

Der Volkswille zur Einschränkung der Tabakwerbung muss respektiert werden

Das Volk hat sich in der Abstimmung vom Februar 2022 deutlich für einen umfassenden Kinder- und Jugendschutz vor Tabakwerbung entschieden. Inzwischen hat der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung vorgelegt. Diesem wollen der Ständerat und die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) nicht folgen. Die Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten EKSN ruft den Nationalrat auf, in der nächsten parlamentarischen Session korrigierend einzugreifen.

E-Dampfer helfen beim Rauchstopp, aber nicht unbedingt beim Nikotinstopp

E-Dampfer sind eine wirksame Hilfe, um mit dem Rauchen von Tabakzigaretten aufzuhören. Sie tragen aber nicht dazu bei, auch die Nikotin-Abhängigkeit zu verringern. Dies zeigen die Ergebnisse der weltweit grössten Studie zum Thema, die von einer schweizweiten interdisziplinären Forschungsgruppe unter Leitung der Universität Bern durchgeführt wurde.

Bericht Auslegeordnung Finanzierung von Rauchstoppberatungen

Der Tabakpräventionsfonds TPF hat «Interface Politikstudien» damit beauftragt zu analysieren, wie Rauchstoppberatungen in verschiedenen Berufsgruppen bisher abgerechnet werden und wie Verbesserungen aussehen könnten. Der Bericht verweist darauf, dass Fachpersonen aus verschiedenen Bereichen häufig die Kostenübernahme als eines der grössten Hindernisse für die Inanspruchnahme einer Rauchstoppberatung erwähnen. Die Abrechnungspraxen und -möglichkeiten unterscheiden sich zwischen und innerhalb verschiedener Berufsgruppen.

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