Suchen

Tabakpolitik

Die Tabakpolitik des Bundes setzt Rahmenbedingungen, die ein rauchfreies Leben fördern sollen. Massnahmen dazu werden auf individueller sowie auf struktureller Ebene verortet. Sie sollen den Einstieg und die Fortführung des Tabak- und Nikotinkonsums erschweren, den Ausstieg erleichtern, sie regeln die Herstellung, den Verkauf und die Werbung von Tabak- und Nikotinprodukten, und sie schaffen eine rauchfreie Umgebung.

Das Tabakproduktegesetz (TabPG) trat am 1. Oktober 2024 in Kraft. Es regelt alle Tabak- und Nikotinprodukte (inklusive E-Zigaretten, Nikotin Pouches bzw. tabakfreier und nikotinhaltiger Snus, etc.) in einem Gesetz und führt schweizweit ein einheitliches Verkaufsalter von 18 Jahren ein. Ebenfalls gibt es leichte Anpassungen bei der Werbung. Von Gesundheitsfachleuten wird der Jugendschutz jedoch weiterhin als ungenügend eingeschätzt. Die 2022 angenommene Volksinitiative «Ja zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung» soll bei der Tabakwerbung weitere Verbesserungen bringen.

Produktion und Verkauf

Jugendschutz

Das am 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzte Tabakproduktegesetz (TabPG) regelt alle Tabak- und Nikotinprodukte (inklusive E-Zigaretten, Nikotin Pouches bzw. tabakfreier und nikotinhaltiger Snus, etc.) in einem Gesetz und führt schweizweit ein einheitliches Verkaufsalter von 18 Jahren ein. Ebenfalls legt es die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Testkäufen und es gibt leichte Anpassungen bei der Werbung. Von Gesundheitsfachleuten wird der Jugendschutz jedoch weiterhin als ungenügend eingeschätzt. Die 2022 angenommene Volksinitiative «Ja zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung» soll bei der Tabakwerbung weitere Verbesserungen bringen.

Passivrauchen

Seit 2010 gilt schweizweit ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen wie Büros, Gaststätten oder Schulen, auf Einzelarbeitsplätze sowie private Haushalte ist das Gesetz jedoch nicht anwendbar. Durch den Passivrauchschutz konnte die Rauchexposition deutlich reduziert werden. Das Rauchen bleibt ebenfalls in abgetrennten und ausreichend belüfteten Raucherräumen erlaubt, die zu diesem Zweck eingerichtet wurden. So können in Restaurationsbetrieben sogenannte Fumoirs, also Rauchräume abgeschieden werden. In verschiedenen Kantonen gelten indessen strengere Regelungen als auf nationaler Ebene. Seit Inkraftsetzung des Tabakproduktegesetzes (TabPG) 2024 wurde der Geltungsbereich zum Schutz vor Passivrauchen angepasst und auf Produkte zum Erhitzen und auf elektronische Zigaretten ausgedehnt.

Werbung

In der Schweiz ist Tabakwerbung im Fernsehen und Radio verboten. Tabakwerbung, die sich gezielt an Jugendliche richtet, ist ebenfalls verboten. Um Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Tabakkonsums zu schützen, gilt in der ganzen Schweiz seit Inkraftsetzung des Tabakproduktegesetzes (TabPG) im Oktober 2024 ein Plakatwerbeverbot. Das TabPG verbietet Plakate auf öffentlichem oder privatem Grund, wenn diese von öffentlichem Grund eingesehen werden können. Ebenfalls verboten ist es, im öffentlichen Verkehr, in Kinos oder auf Sportplätzen für Tabak- und Nikotinprodukte (inkl. bspw. elektronische Zigaretten) zu werben.

Im internationalen Vergleich ist Tabakwerbung in der Schweiz weiterhin ungenügend reguliert. Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordert ein umfassendes Werbe- und Sponsoringverbot. Aufgrund des unzureichenden Jugendschutzes bei der Werbung wurde die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» im Februar 2022 vom Volk deutlich angenommen. Das Tabakproduktegesetz muss entsprechend adaptiert werden, die Änderungen werden spätestens 2026 in Kraft gesetzt.

Besteuerung

In der Schweiz gelten für verschiedene nikotinhaltige Produkte unterschiedliche Steuersätze. Feinschnitttabak und Wasserpfeifentabak werden gleich besteuert wie Zigaretten. Etwa 60 % des Preises eines Zigarettenpäckchens fällt als Steuern an. Davon alimentieren rund 50 % die AHV/IV, je 0,3 % den Tabakpräventionsfonds und den SOTA-Fonds zur Unterstützung der einheimischen Tabakpflanzer sowie 7 % die Mehrwertsteuer. Die Tabaksteuer wurde zum letzten Mal im Jahr 2013 leicht erhöht.

Für Zigarren, Zigarillos (jeweils 1 % des Kleinhandelspreises sowie 56 Rappen pro Stück), Snus, Kautabak, Schnupftabak und Tabakprodukte zum Erhitzen gelten bedeutend tiefere Steuersätze (12 % respektive 6 % des Kleinhandelspreises). E-Zigaretten (Flüssigkeiten und Einwegprodukte) werden seit der Inkraftsetzung des Tabakproduktegesetzes im Oktober 2024 auch besteuert (Nachfüllflüssigkeiten: 20 Rappen je Milliliter, Einwegprodukte: 1 Franken je Milliliter).

Relevante Gesetze und weitere Informationen

Informationen und Publikationen

Beratende Kommissionen des Bundesrats

Die EKSF und ihr Nachfolgeorgan, die EKSN, publizierten verschiedene Berichte und Stellungnahmen.

Suchtpolitische Plattform

Die NAS-CPA ist die suchtpolitische Informations-, Vernetzungs- und Koordinationsdrehscheibe, in welcher Erfahrungen, Erkenntnisse, Fragen und Problemstellungen zum Thema Sucht eingebracht werden und ein Dialog zwischen Fachverbänden, der Gesellschaft und der Politik realisiert wird.

Rechtliche Grundlagen

Nationale und kantonale Gesetzgebung

Gesetze und Verordnungen

News zum Thema Tabakpolitik

November 2025 – Rauchfreier Monat

Für alle die mit dem Tabak- oder Nikotinkonsum aufhören wollen, gibt es auch dieses Jahr im November die Aktion Rauchfreier Monat. Der Rauchfreie Monat ist kostenlos und bietet vielerlei Unterstützung um mit dem Konsum aufzuhören.

Neues Angebot: Videoberatung von stopsmoking

Ab dem 22. September 2025 bietet das Beratungsangebot stopsmoking zusätzlich eine Videoberatung an. Dieses nationale Angebot ergänzt die bestehenden Unterstützungsformen (Telefon und Online) für den Tabak- und Nikotinausstieg und ermöglicht einen noch persönlicheren Austausch im Beratungsprozess. Die Beratung ist kostenlos, niederschwellig und in Deutsch, Französisch, Italienisch sowie Englisch verfügbar. Die Videoberatung erfolgt via Anmeldung.

Kampagne Vape Check

Im Mai haben zwölf Kantone gemeinsam die zweite VapeCheck-Kampagne lanciert. Fünf Influencer:innen haben insgesamt 18 Beiträge zum Thema Vapen auf ihren Social-Media-Kanälen veröffentlicht. Im Vergleich zur ersten Kampagne wurden die Inhalte plattformübergreifend geteilt, was die Anzahl Beiträge und die Reichweite deutlich erhöht hat. Wir freuen uns über die kreativen Videos und die starke Resonanz! Eine detaillierte Auswertung der Kampagne finden Sie nun online.

Nach oben

Infodrog

Schweizerische Koordinations-
und Fachstelle Sucht

Eigerplatz 5
3007 Bern

+41 (0)31 376 04 01