Drogenpolitik
Die aktuelle Drogenpolitik in der Schweiz wurde infolge der Heroinproblematik und der offenen Drogenszenen in den 90er Jahren entwickelt. Sie basiert auf den vier Säulen Prävention, Beratung/Therapie, Schadensminderung und Repression/Vollzug. Ab den 90er Jahren bildeten während 20 Jahren die Massnahmenpakete Drogen (MaPaDro) den Rahmen für die Drogenpolitik. Sie wurden 2017 durch die Nationale Strategie Sucht abgelöst.
Durch verschiedene Massnahmen wie die Abgabe von sauberem Injektionsmaterial, die Opioidagonistentherapie (OAT, vormals Substitutionsbehandlung), betreutes Wohnen und viele weitere konnten die Mortalität und die negativen Folgen für die Gesundheit wie HIV-Erkrankungen oder Infektionen mit Hepatitis C erheblich gesenkt werden. Seither hat die Bedeutung von Heroin stark abgenommen; heute stehen andere Substanzen und Konsummuster im Vordergrund. Daher soll die aktuelle Drogenpolitik, die in Reaktion auf die Heroinkrise ein grosser Erfolg und auch international anerkannt ist, weiterentwickelt werden. Handlungsbedarf wird zuerst einmal im Bereich Cannabis identifiziert, mittelfristig werden aber auch Anpassungen bei der Entkriminalisierung beziehungsweise Regulierung aller psychoaktiven Substanzen und der Verwendung psychoaktiver Substanzen als Arzneimittel gefordert.
Konsum und Besitz illegaler psychoaktiver Substanzen
Der Konsum illegaler psychoaktiver Substanzen stellt eine Rechtsverletzung dar, die strafrechtlich verfolgt wird (Art. 19a BetmG). Es wird im Normalfall eine Geldstrafe ohne Eintrag ins Vorstrafenregister verhängt. Es kann auch eine Verwarnung ausgesprochen oder auf die Strafverfolgung verzichtet werden. Im Fall von wiederholten Verstössen wird das Strafmass erhöht. In einigen Kantonen zeigt die Polizei die Konsumierenden bei der Verkehrspolizei an, die dann einen Entzug des Führerausweises anordnen kann. Für Cannabis gelten weitere spezifische Bestimmungen.
Art. 19b BetmG hält fest, dass der Besitz nicht strafbar ist, wenn es sich um geringfügige Mengen handelt. Gemäss einem Bundesgerichtsurteil im Jahr 2023 darf diese geringfügige Menge im Falle von Cannabis nicht beschlagnahmt werden. Mit Ausnahme von Cannabis (10 Gramm oder weniger) ist nicht definiert, was eine geringfügige Menge bedeutet. Die Anstiftung von anderen Personen zum Betäubungsmittelkonsum ist strafbar (Art. 19c BetmG), nicht aber der gemeinsame Konsum mit anderen Erwachsenen (Art. 19b BetmG). Der Handel mit illegalen psychoaktiven Substanzen ist strafbar (Art. 19 BetmG).
Die Weitergabe von illegalen psychoaktiven Substanzen an unter 18-Jährige wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet (Art. 19bis BetmG).
Wer unter dem Einfluss von illegalen psychoaktiven Substanzen steht, ist nicht fahrfähig und darf somit kein Fahrzeug führen (Art. 2 Abs. 1 VRV). Es gilt die Nulltoleranz. Die Fahrunfähigkeit gilt als erwiesen, wenn im Blut des Fahrzeuglenkenden THC (Tetrahydrocannabinol, Cannabis), freies Morphin (Heroin/Morphin), Kokain, Amphetamin, Methamphetamin, MDEA (Methylendioxyethylamphetamin) oder MDMA (Methylendioxymethamphetamin) nachgewiesen werden kann (Art. 2 Abs. 2 VRV). Die betreffende Person gilt als fahrunfähig und kann nach Art. 91 Abs. 2 SVG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Ausserdem wird der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen (Art. 16c Abs. 1 Bst. c SVG).
Fentanyl untersteht in der Schweiz dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und ist in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI) unter dem Verzeichnis a gelistet (kontrollierte Substanzen, die allen Kontrollmassnahmen unterstellt sind). Nitazene sind in den Verzeichnissen a, d und e gelistet und gelten als nicht verkehrsfähig und nicht verschreibungsfähig.
Opioidagonistentherapie (OAT)
In der Schweiz besteht für Menschen mit einer Opioidabhängigkeitserkrankung die Möglichkeit einer Opioidagonistentherapie (OAT, vormals substitutionsgestützte Behandlung). Dabei werden illegal konsumierte Opioide (Heroin) durch eine Substanz mit ähnlicher Wirkung ersetzt (Methadon, Buprenorphin, orales retardiertes Morphin, pharmazeutisch hergestelltes Heroin u. a.). Die begleitende therapeutische Betreuung umfasst ebenfalls somatische, psychiatrische, psychotherapeutische und sozialpädagogische Massnahmen.
Mit einer OAT wird insbesondere eine dauerhafte therapeutische Einbindung, die Verbesserung des physischen und psychischen Gesundheitszustandes und der sozialen Integration der Betroffenen, die Unterstützung eines risikoarmen Gebrauchs und die Schaffung von Bedingungen für eine dauerhafte Abstinenz sowie die Distanzierung der Betroffenen von der Drogenszene und die Verhinderung der Beschaffungskriminalität bezweckt.
In der Schweiz besteht seit 1975 eine gesetzliche Grundlage, Personen mit einer Opioidabhängigkeitserkrankung mit Methadon zu behandeln. Die heroingestützte Behandlung wurde in der Schweiz 1994 erstmals im Rahmen einer Kohortenstudie durchgeführt und wurde 2011 im Betäubungsmittelgesetz (BetmG) verankert. Die OAT hat sich in zahlreichen wissenschaftlichen Studien als wirksam erwiesen.
Die Zuständigkeit für OAT mit Opioiden wie Methadon oder Buprenorphin obliegt den Kantonen. Die Behandlungen werden hauptsächlich von Hausärzt:innen durchgeführt, daneben aber auch von Spitälern, psychiatrischen Diensten und spezialisierten Institutionen. Die Abgabe kann auch durch Apotheken erfolgen. Die Behandlung mit Diacetylmorphin (Heroin, heroingestützte Behandlung HeGeBe) unterliegt besonderen Bestimmungen, für die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuständig ist. Sie umfasst eine strikt reglementierte und kontrollierte Verabreichung von Diacetylmorphin, begleitet durch eine ärztliche und psychosoziale Betreuung.
Relevante Gesetze und weitere Informationen
Informationen und Publikationen
Perspektiven der schweizerischen Drogenpolitik
Bericht des Bundesrates und wissenschaftliche Grundlagenberichte in Erfüllung des Postulats 17.4076 Rechsteiner Paul.
Suchtpolitische Plattform
Die NAS-CPA ist die suchtpolitische Informations-, Vernetzungs- und Koordinationsdrehscheibe, in welcher Erfahrungen, Erkenntnisse, Fragen und Problemstellungen zum Thema Sucht eingebracht werden und ein Dialog zwischen Fachverbänden, der Gesellschaft und der Politik realisiert wird.
Rechtliche Grundlagen
Gesetze und Verordnungen
News zum Thema Drogenpolitik
Erste Ergebnisse Cannabispilotprojekt Lausanne
Mehr als 1750 Erwachsene aus Lausanne haben sich für das Projekt Cann-L angemeldet, und jede Woche kommen neue hinzu. Zwei Jahre nach Eröffnung der Verkaufsstelle fällt die Bilanz sehr positiv aus: Die grosse Mehrheit der Teilnehmenden hat den illegalen Markt verlassen, der Cannabiskonsum nimmt ab, fast hundert Personen haben Kontakt zu einem Arzt aufgenommen, und die verkauften Produkte sind im Durchschnitt weniger stark als die auf dem Schwarzmarkt. Letzterer hat insgesamt zwei Millionen Franken Umsatz eingebüsst,
Grossbritannien plant rauchfreie Jugend – und die Schweiz?
Grossbritannien verbietet den Tabakverkauf für zukünftige Generationen. Das vom Parlament verabschiedete Gesetz sieht eine schrittweise Anhebung des Alters vor, ab dem Tabakprodukte gekauft werden dürfen. Verglichen mit vielen Ländern sind in der Schweiz Tabaksteuern insgesamt tiefer, der Passivrauchschutz schwächer und Werbeverbote weniger streng. Im europäischen Vergleich steht die Schweiz an zweitletzter Stelle bei der Tabakprävention.
Kokain auf Rezept soll Crack-Probleme lindern
Der Konsum von Crack boomt und setzt Schweizer Städte unter Druck. Nun geht Genf neue Wege: Schwerstabhängige sollen Kokain unter ärztlicher Aufsicht erhalten: «Eine Legalisierung steht nicht zur Diskussion. Wir wollen suchtkranke Menschen von der Strasse holen und sie therapeutisch begleiten, um die offene Szene auszudünnen», sagt Daniele Zullino, Leiter der Suchtpsychiatrie am Genfer Universitätsspital. Das Projekt wird in anderen Städten wie Basel und Bern aufmerksam verfolgt. Zürich prüft derzeit eine eigene Studie, wie die Stadt bestätigt.