Tabakpolitik
Die Tabakpolitik des Bundes setzt Rahmenbedingungen, die ein rauchfreies Leben fördern sollen. Massnahmen dazu werden auf individueller sowie auf struktureller Ebene verortet. Sie sollen den Einstieg und die Fortführung des Tabak- und Nikotinkonsums erschweren, den Ausstieg erleichtern, sie regeln die Herstellung, den Verkauf und die Werbung von Tabak- und Nikotinprodukten, und sie schaffen eine rauchfreie Umgebung.
Das Tabakproduktegesetz (TabPG) trat am 1. Oktober 2024 in Kraft. Es regelt alle Tabak- und Nikotinprodukte (inklusive E-Zigaretten, Nikotin Pouches bzw. tabakfreier und nikotinhaltiger Snus, etc.) in einem Gesetz und führt schweizweit ein einheitliches Verkaufsalter von 18 Jahren ein. Ebenfalls gibt es leichte Anpassungen bei der Werbung. Von Gesundheitsfachleuten wird der Jugendschutz jedoch weiterhin als ungenügend eingeschätzt. Die 2022 angenommene Volksinitiative «Ja zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung» soll bei der Tabakwerbung weitere Verbesserungen bringen.
Produktion und Verkauf
Die Herstellung, Kennzeichnung und Bewerbung von Tabakprodukten sind seit Oktober 2024 im Tabakproduktegesetz (TabPG) geregelt.
Jugendschutz
Das am 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzte Tabakproduktegesetz (TabPG) regelt alle Tabak- und Nikotinprodukte (inklusive E-Zigaretten, Nikotin Pouches bzw. tabakfreier und nikotinhaltiger Snus, etc.) in einem Gesetz und führt schweizweit ein einheitliches Verkaufsalter von 18 Jahren ein. Ebenfalls legt es die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Testkäufen und es gibt leichte Anpassungen bei der Werbung. Von Gesundheitsfachleuten wird der Jugendschutz jedoch weiterhin als ungenügend eingeschätzt. Die 2022 angenommene Volksinitiative «Ja zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung» soll bei der Tabakwerbung weitere Verbesserungen bringen.
Passivrauchen
Seit 2010 gilt schweizweit ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen wie Büros, Gaststätten oder Schulen, auf Einzelarbeitsplätze sowie private Haushalte ist das Gesetz jedoch nicht anwendbar. Durch den Passivrauchschutz konnte die Rauchexposition deutlich reduziert werden. Das Rauchen bleibt ebenfalls in abgetrennten und ausreichend belüfteten Raucherräumen erlaubt, die zu diesem Zweck eingerichtet wurden. So können in Restaurationsbetrieben sogenannte Fumoirs, also Rauchräume abgeschieden werden. In verschiedenen Kantonen gelten indessen strengere Regelungen als auf nationaler Ebene. Seit Inkraftsetzung des Tabakproduktegesetzes (TabPG) 2024 wurde der Geltungsbereich zum Schutz vor Passivrauchen angepasst und auf Produkte zum Erhitzen und auf elektronische Zigaretten ausgedehnt.
Werbung
In der Schweiz ist Tabakwerbung im Fernsehen und Radio verboten. Tabakwerbung, die sich gezielt an Jugendliche richtet, ist ebenfalls verboten. Um Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Tabakkonsums zu schützen, gilt in der ganzen Schweiz seit Inkraftsetzung des Tabakproduktegesetzes (TabPG) im Oktober 2024 ein Plakatwerbeverbot. Das TabPG verbietet Plakate auf öffentlichem oder privatem Grund, wenn diese von öffentlichem Grund eingesehen werden können. Ebenfalls verboten ist es, im öffentlichen Verkehr, in Kinos oder auf Sportplätzen für Tabak- und Nikotinprodukte (inkl. bspw. elektronische Zigaretten) zu werben.
Im internationalen Vergleich ist Tabakwerbung in der Schweiz weiterhin ungenügend reguliert. Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordert ein umfassendes Werbe- und Sponsoringverbot. Aufgrund des unzureichenden Jugendschutzes bei der Werbung wurde die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» im Februar 2022 vom Volk deutlich angenommen. Das Tabakproduktegesetz muss entsprechend adaptiert werden, die Änderungen werden spätestens 2026 in Kraft gesetzt.
Besteuerung
In der Schweiz gelten für verschiedene nikotinhaltige Produkte unterschiedliche Steuersätze. Feinschnitttabak und Wasserpfeifentabak werden gleich besteuert wie Zigaretten. Etwa 60 % des Preises eines Zigarettenpäckchens fällt als Steuern an. Davon alimentieren rund 50 % die AHV/IV, je 0,3 % den Tabakpräventionsfonds und den SOTA-Fonds zur Unterstützung der einheimischen Tabakpflanzer sowie 7 % die Mehrwertsteuer. Die Tabaksteuer wurde zum letzten Mal im Jahr 2013 leicht erhöht.
Für Zigarren, Zigarillos (jeweils 1 % des Kleinhandelspreises sowie 56 Rappen pro Stück), Snus, Kautabak, Schnupftabak und Tabakprodukte zum Erhitzen gelten bedeutend tiefere Steuersätze (12 % respektive 6 % des Kleinhandelspreises). E-Zigaretten (Flüssigkeiten und Einwegprodukte) werden seit der Inkraftsetzung des Tabakproduktegesetzes im Oktober 2024 auch besteuert (Nachfüllflüssigkeiten: 20 Rappen je Milliliter, Einwegprodukte: 1 Franken je Milliliter).
Relevante Gesetze und weitere Informationen
Informationen und Publikationen
Suchtpolitische Plattform
Die NAS-CPA ist die suchtpolitische Informations-, Vernetzungs- und Koordinationsdrehscheibe, in welcher Erfahrungen, Erkenntnisse, Fragen und Problemstellungen zum Thema Sucht eingebracht werden und ein Dialog zwischen Fachverbänden, der Gesellschaft und der Politik realisiert wird.
Weiterführende Informationen
Recht und Gesetz (AT Schweiz)Rechtliche Grundlagen
Nationale und kantonale Gesetzgebung
Gesetze und Verordnungen
News zum Thema Tabakpolitik
2026: Europa erhöht die Tabak- und Nikotinsteuern, die Schweiz schaut zu
Im Januar 2026 hat der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus, erneut mit deutlichen Worten zu einer schärferen Besteuerung der Tabakprodukte aufgerufen und daran erinnert, dass dies eine der wirksamsten gesundheitspolitischen Massnahmen darstellt: Vor diesem Hintergrund ist der Jahresanfang in Europa von einer Steuerrunde auf Tabak- und zunehmend auch Nikotinprodukten geprägt. Die Schweiz spielt einmal mehr eine Sonderrolle – so die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (AT).
Rauchstopp in der Psychiatrie: Neues Modellprojekt im Kanton Aargau
Das Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung (ISGF) [UZH-assoziiert] und die Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG) lancieren zusammen ein einzigartiges partizipatives sowie evidenzbasiertes Programm zur systematischen Tabakentwöhnung in der psychiatrischen Versorgung der Schweiz. Das dreijährige sukzessiv umgesetzte Modellprojekt schult Fachpersonal, verändert Klinikkultur und begleitet Patient:innen individuell sowie unterstützt die Mitarbeitenden beim Rauchstopp.
Die Medienmitteilung der Psychiatrischen Dienste Aargau pdag.ch
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stopsmoking ist die nationale Plattform zur Unterstützung des Tabak- und Nikotinausstiegs. Unser Newsletter liefert Fachleuten mehrmals pro Jahr frische Impulse zum Rauch- und Nikotinstopp. Kurz, klar und fundiert: Für alle, die in Beratung, Prävention, Bildung oder Gesundheit nah am Thema bleiben wollen. Und für alle, die mehr über unser Beratungsangebot stopsmoking, Tools und weitere Hilfen zum Ausstieg erfahren möchten.
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