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Tabakpolitik

Die Tabakpolitik des Bundes setzt Rahmenbedingungen, die ein rauchfreies Leben fördern sollen. Massnahmen dazu werden auf individueller sowie auf struktureller Ebene verortet. Sie sollen den Einstieg und die Fortführung des Tabak- und Nikotinkonsums erschweren, den Ausstieg erleichtern, sie regeln die Herstellung, den Verkauf und die Werbung von Tabak- und Nikotinprodukten, und sie schaffen eine rauchfreie Umgebung.

Das Tabakproduktegesetz (TabPG) trat am 1. Oktober 2024 in Kraft. Es regelt alle Tabak- und Nikotinprodukte (inklusive E-Zigaretten, Nikotin Pouches bzw. tabakfreier und nikotinhaltiger Snus, etc.) in einem Gesetz und führt schweizweit ein einheitliches Verkaufsalter von 18 Jahren ein. Ebenfalls gibt es leichte Anpassungen bei der Werbung. Von Gesundheitsfachleuten wird der Jugendschutz jedoch weiterhin als ungenügend eingeschätzt. Die 2022 angenommene Volksinitiative «Ja zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung» soll bei der Tabakwerbung weitere Verbesserungen bringen.

Produktion und Verkauf

Jugendschutz

Das am 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzte Tabakproduktegesetz (TabPG) regelt alle Tabak- und Nikotinprodukte (inklusive E-Zigaretten, Nikotin Pouches bzw. tabakfreier und nikotinhaltiger Snus, etc.) in einem Gesetz und führt schweizweit ein einheitliches Verkaufsalter von 18 Jahren ein. Ebenfalls legt es die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Testkäufen und es gibt leichte Anpassungen bei der Werbung. Von Gesundheitsfachleuten wird der Jugendschutz jedoch weiterhin als ungenügend eingeschätzt. Die 2022 angenommene Volksinitiative «Ja zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung» soll bei der Tabakwerbung weitere Verbesserungen bringen.

Passivrauchen

Seit 2010 gilt schweizweit ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen wie Büros, Gaststätten oder Schulen, auf Einzelarbeitsplätze sowie private Haushalte ist das Gesetz jedoch nicht anwendbar. Durch den Passivrauchschutz konnte die Rauchexposition deutlich reduziert werden. Das Rauchen bleibt ebenfalls in abgetrennten und ausreichend belüfteten Raucherräumen erlaubt, die zu diesem Zweck eingerichtet wurden. So können in Restaurationsbetrieben sogenannte Fumoirs, also Rauchräume abgeschieden werden. In verschiedenen Kantonen gelten indessen strengere Regelungen als auf nationaler Ebene. Seit Inkraftsetzung des Tabakproduktegesetzes (TabPG) 2024 wurde der Geltungsbereich zum Schutz vor Passivrauchen angepasst und auf Produkte zum Erhitzen und auf elektronische Zigaretten ausgedehnt.

Werbung

In der Schweiz ist Tabakwerbung im Fernsehen und Radio verboten. Tabakwerbung, die sich gezielt an Jugendliche richtet, ist ebenfalls verboten. Um Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Tabakkonsums zu schützen, gilt in der ganzen Schweiz seit Inkraftsetzung des Tabakproduktegesetzes (TabPG) im Oktober 2024 ein Plakatwerbeverbot. Das TabPG verbietet Plakate auf öffentlichem oder privatem Grund, wenn diese von öffentlichem Grund eingesehen werden können. Ebenfalls verboten ist es, im öffentlichen Verkehr, in Kinos oder auf Sportplätzen für Tabak- und Nikotinprodukte (inkl. bspw. elektronische Zigaretten) zu werben.

Im internationalen Vergleich ist Tabakwerbung in der Schweiz weiterhin ungenügend reguliert. Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordert ein umfassendes Werbe- und Sponsoringverbot. Aufgrund des unzureichenden Jugendschutzes bei der Werbung wurde die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» im Februar 2022 vom Volk deutlich angenommen. Das Tabakproduktegesetz muss entsprechend adaptiert werden, die Änderungen werden spätestens 2026 in Kraft gesetzt.

Besteuerung

In der Schweiz gelten für verschiedene nikotinhaltige Produkte unterschiedliche Steuersätze. Feinschnitttabak und Wasserpfeifentabak werden gleich besteuert wie Zigaretten. Etwa 60 % des Preises eines Zigarettenpäckchens fällt als Steuern an. Davon alimentieren rund 50 % die AHV/IV, je 0,3 % den Tabakpräventionsfonds und den SOTA-Fonds zur Unterstützung der einheimischen Tabakpflanzer sowie 7 % die Mehrwertsteuer. Die Tabaksteuer wurde zum letzten Mal im Jahr 2013 leicht erhöht.

Für Zigarren, Zigarillos (jeweils 1 % des Kleinhandelspreises sowie 56 Rappen pro Stück), Snus, Kautabak, Schnupftabak und Tabakprodukte zum Erhitzen gelten bedeutend tiefere Steuersätze (12 % respektive 6 % des Kleinhandelspreises). E-Zigaretten (Flüssigkeiten und Einwegprodukte) werden seit der Inkraftsetzung des Tabakproduktegesetzes im Oktober 2024 auch besteuert (Nachfüllflüssigkeiten: 20 Rappen je Milliliter, Einwegprodukte: 1 Franken je Milliliter).

Relevante Gesetze und weitere Informationen

News zum Thema Tabakpolitik

Zahnstocher liegen im Trend – warum das problematisch ist

Kaugummis, Vapes und Snus sind von gestern. Heute kaut die Jugend am Zahnstocher. Auf Tiktok ist der Cowboy-Move das neuste Ding. Influencer:innen und Promis zeigen sich mit Hölzern statt Zigarette oder Vapes im Mundwinkel. So etwa die Rapperin Doja Cat, die ihren Zahnstocher sogar zu den Grammy Awards trug. Immer mehr Jugendliche kauen auf Zahnstochern herum. Doch neue Varianten mit Nikotin alarmieren Suchtexpert:innen. Eine deutsche Schule hat die Stäbchen bereits aus dem Klassenzimmer verbannt.

Deutschland: Illegale Vapes aus China

Berlin: am frühen Morgen des 26. November 2024 werden 35 Wohnungen und Büros sowie zahlreiche Autos durchsucht. Acht Männer zwischen 24 und 41 Jahren werden festgenommen. Sie sollen vor allem Jugendlichen über soziale Medien illegale Einweg-E-Zigaretten verkauft haben. Die Ermittler finden ein Lager mit 400 000 E-Zigaretten sowie 600 Kilogramm unversteuertem Wasserpfeifentabak im Millionenwert. Dies nur einer von vielen Funden. Die Billigprodukte gefährden Jugendliche und kosten den Staat Hunderte Millionen.

Bundesrat verabschiedet Bericht zur Gesamtschau des Tabak- und Tabakersatzmarkts

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2025 den Bericht in Erfüllung der Postulate 23.3588 WAK-N «Gesamtschau des Markts für Tabak- und Tabakersatzprodukte» und 24.4229 Gugger «Eine starke Schweiz dank moderaten Tabaksteuern» gutgeheissen. Der Bericht analysiert die Produktlandschaft, die geltende Besteuerung sowie ihre wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Auswirkungen. Zudem werden Fragen im Zusammenhang mit einer allfälligen Erhöhung der Tabaksteuerbelastung geprüft.

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