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Alle News im Überblick

Snus/Tabak zum oralen Gebrauch

Der Konsum von Snus wird sowohl als Auslöser lokaler als auch systemischer Erkrankungen diskutiert. Neben dem Nikotin, das zur starken Abhängigkeit führen kann, enthält Snus mehr als 28 Karzinogene. Die verursachte Abhängigkeit wird direkt mit dem Konsum von Zigaretten verglichen, wobei letztlich gleich oder sogar mehr Nikotin oral aufgenommen wird. Informationsblatt in der Zeitschrift Primary and Hospital Care.

Basel-Stadt: Stationäre Abteilung für Spielsüchtige

Die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel sind Pioniere bei der Behandlung von sogenannten Verhaltenssüchten. Ein neues Angebot reagiert auf ein Bedürfnis der Patienten. Beitrag auf SRF, Beitrag auf watson.

Welt-Hepatitis-Tag am 28 Juli

Infektionen mit Hepatitis-C-Viren gehören zu den häufigsten Infektionskrankheiten weltweit. Sie zählen zu den bedeutendsten Ursachen von Leberzirrhose und Leberzellkarzinom. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat "Acting against hepatitis: screening, treatment" als Thema für den Welt-Hepatitis-Tag 2018 gewählt. Materialien zur Prävention können auf der Website "Hepatitis C" bei Infodrog bestellt werden. Hepatitis Schweiz bietet einen Risikotest für Hep B & C an.

Drogen werden in Amsterdam immer häufiger ausserhalb des Nachtlebens konsumiert

Der Drogenmissbrauch in Amsterdam nimmt ausserhalb des Nachtlebens, sprich ausserhalb von Klubs und Festivals, zu. Das ergibt sich aus einer seit Jahren laufenden Studie, die die "Drogentrends" der niederländischen Hauptstadt festhält. Beitrag auf NiederlandeNet

Wie Alkohol zur erfolgreichsten Droge der Weltgeschichte wurde

Alkohol ist so alt wie die menschliche Zivilisation und diente lange eher der Ernährung als dem Genuss. Versuche, den Konsum zu unterbinden, waren meist zum Scheitern verurteilt. Artikel auf NZZ Online.

Gesetzeslücken bei E-Zigaretten

Seit Kurzem ist der Verkauf von nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten auch in der Schweiz erlaubt. Auf gesetzlicher Ebene besteht jedoch noch grosser Nachholbedarf. Denn Bund und Kantone sind auf die neue Situation kaum vorbereitet. Zwar sind E-Zigaretten im revidierten Tabakproduktegesetz berücksichtigt – dieses tritt jedoch frühestens Mitte 2022 in Kraft. Bis dahin unterliegen die Liquids – im Rahmen des Cassis-de-Dijon-Prinzips – den Bestimmungen der EU-Richtlinie für Tabakerzeugnisse. Sie enthält Vorgaben zu Warnhinweisen, Inhaltsstoffen und Grösse der Behälter. Flankiert wird diese in den Ländern der EU durch nationale Gesetze, die unter anderem das Mindestalter für E-Zigaretten regeln. Diese Schutzregeln fehlen allesamt (noch) in der Schweiz. Deshalb sind bereits jetzt Anpassungen der Gesetze nötig. Mitteilung der Allianz 'Gesundheit Schweiz'.

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