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Alle News im Überblick

Red Bull verleiht Herzstolpern

Energydrinks sind keine Zaubertränke, sondern Unsinn. Manch ein Sturztrinker soll schon gestorben sein. Umso bedenklicher, dass vor allem Jugendliche zugreifen. Beitrag auf Zeit Online.

Die Deutschen und ihre Drogen

Am 26. Juni ist Weltdrogentag. Alljährlich warnt das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung vor den schädlichen Folgen des Drogenkonsums. In erster Linie werden damit illegale Drogen angesprochen. Doch die grössten gesundheitlichen Probleme werden in Deutschland vor allem durch die legalen Drogen Alkohol und Tabak sowie durch psychoaktive Medikamente verursacht. Beitrag auf Drugcom.de

Kritik an Schweizer Cannabispolitik

Der ehemalige Zürcher Drogenbeauftragte Michael Herzig gilt als Kenner der Schweizer Drogenpolitik. In einem neuen Buch kritisiert er den Umgang des Staates mit Cannabis aufs Schärfste. Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung, Beitrag auf SRF.

E-Zigaretten: Das kleinere Übel?

Am besten sollte man weder Dampfen noch Rauchen. Zumindest darin sind sich die meisten einig. Allerdings sorgen Berichte über fehlende Langzeitstudien und mögliche Gesundheitsrisiken in den Sozialen Netzwerken häufig für sehr angeregte Diskussionen. Anhänger des elektrischen Rauches verweisen auf Vorteile gegenüber dem Tabak-Konsum. Stellen die Medien die E-Zigaretten und Verdampfer zu negativ dar? Welche Vorteile bringen die elektrischen Qualm-Alternativen im direkten Vergleich mit herkömmlichen Tabak-Zigaretten? Beitrag der Deutschen Welle DW.

Monitoring zu E-Zigaretten und Tabakerhitzern in Deutschland

Die vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte "Deutsche Befragung zum Rauchverhalten" (DEBRA Studie) wird in den kommenden drei Jahren den Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern in der Bevölkerung und deren Zusammenhang mit dem Tabakrauchen im 2-Monats-Rhythmus untersuchen. Medienmitteilung der Drogenbeauftragten, www.debrastudy.wordpress.com

Aargauer Geldspielgesetz wird den Bundesbestimmungen angepasst

Die Aargauer Regierung unterbreitet das überarbeitete Geldspielgesetz dem Kantonsparlament. Notwendig wurden die neuen kantonalen Bestimmungen, weil Anfang Jahr ein neues Bundesgesetz in Kraft getreten ist. Artikel auf bazonline.ch

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