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Alle News im Überblick

Cannabis-Teillegalisierung in Luxemburg

Im Luxemburgischen Parlament wurde im Juni ein Gesetz beschlossen, dass es Erwachsenen erlaubt, bis zu vier Cannabis-Pflanzen privat anzubauen. Auch der private Konsum zu Hause ist künftig nicht mehr strafbar. Die Strafbarkeit von Konsum und Besitz im öffentlichen Raum bleibt jedoch aufrecht, ebenso bleibt der Handel verboten.

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Mini-Guide: ältere Menschen und Substanzkonsum

Dieser von der Europäischen Be­ob­ach­tungs­stelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) angebotene Mini-Leitfaden befasst sich mit dem Substanzkonsum der alternden Bevölkerung in Europa. Der Guide gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte, die bei der Planung oder Durchführung von Massnahmen im Gesundheits- und Sozialbereich für ältere Drogenkonsumierende zu berücksichtigen sind, und zeigt die Verfügbarkeit und Wirksamkeit der Massnahmen auf.

Podcast: Polizei im Suchtalltag

Repression ist eine der vier Säulen der Schweizer Drogenpolitik. In der dem Podcast SuchtTalk von der Suchtprävention Aargau erzählt der Kantonspolizist Ruedi Bärtschi aus dem Einsatz im Polizeialltag und seinen Erfahrungen im Umgang mit Personen mit einer Suchterkrankung.

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Stadt-Bern: Fachstelle Cyberstalking

100 Whatsapp-Nachrichten pro Tag und Sexspielzeuge vom Ex-Freund. Cyberstalking nimmt zu. Die Stadt Bern unterstützt Opfer mit einer eigens dafür geschaffenen Fachstelle und nimmt damit eine Pionierrolle ein.

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SuchtMagazin zum Thema Geschäftsmodell Sucht

Im aktuellen SuchtMagazin adressieren wir den Zusammenhang der Suchtpolitik mit der Ausgestaltung verschiedener Marktregulierungen. Ausserdem werden die Marktstrategien und Entwicklungen in verschiedenen Branchen aufgezeigt:  Beispielsweise wie sich die Gaming-Branche entwickelt hat oder mit welchen Marketingstrategien die E-Zigarettenfirmen ihren Absatz steigern. Das Magazin ist ab sofort erhältlich.

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Leiturteil des Bundesgerichts: Cannabis bis 10 Gramm keine Einziehung

Wenn die Polizei bei jemandem Kokain oder Heroin findet, werden die Drogen eingezogen und verbrannt. Nun sagt das Bundesgericht aber: Findet die Polizei bei einer Person kleine Mengen von Cannabis, muss sie dieses der Person zurückgeben. Die Begründung des Bundesgerichtes lautet: Das Cannabis dürfe nicht eingezogen werden, weil keine Straftat vorliege. Denn der Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis für den Eigenkonsum sei ja erlaubt.

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