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Kein Alkohol in der Schwangerschaft: Petition in Deutschland fordert Kennzeichnungspflicht

Mit einer Petition fordert die Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e.V. (ÄGGF) in Deutschland die verpflichtende Kennzeichnung alkoholischer Getränke. Zudem soll dazu ein neues Logo eingesetzt werden. Das bisherige meist im Ausland verwendete Logo ist ein Verbotszeichen mit einer durchgestrichenen schwangeren Frau, die ein Glas in der Hand hält. Das neue Logo stellt eine informierte und selbstbestimmt handelnde Frau dar, die sich zum Schutz ihres Kindes bewusst gegen Alkohol in der Schwangerschaft entscheidet. Zur Petition, Mitteilung von NACOA.

Monitoring der stationären Suchttherapieinstitutionen

Laut dem Jahresbericht 2017 (pdf, 6S.) betrug die durchschnittliche jährliche Auslastung der stationären Therapieeinrichtungen 87%. Damit hat sich die Auslastung gegenüber dem Vorjahr nicht geändert und bleibt auf hohem Niveau stabil.

Reaktion der europäischen Gesundheitssysteme auf nichtübertragbare Krankheiten

Dieser Bericht der WHO enthält pragmatische und realistische konzeptionelle Empfehlungen, wie sich die nationaeln Gesundheitssysteme stärken lassen, damit sie effektiver auf die von nichtübertragbaren Krankheiten ausgehenden Herausforderungen reagieren können.

Monitoring der stationären Suchttherapieinstitutionen

87% durchschnittliche Auslastung, jedoch weniger stationäre Plätze – dies geht aus den neuesten Mo­ni­to­ring­be­richt der stationären Sucht­the­ra­pi­en hervor.

Nationalrat setzt bei Cannabis auf Repression

Der Nationalrat will kein Hanfgesetz. Er hat eine parlamentarische Initiative (17.440) der Grünen abgelehnt, die eine umfassende Regulierung von Cannabis verlangten. Das Gesetz sollte Anbau, Handel, Konsum, Jugendschutz und die Besteuerung regeln. Artikel der Aargauer Zeitung.

Die E-Zigarette Juul kommt in die Schweiz

Juul schlägt in den USA mittlerweile alle anderen E-Zigaretten. Auf Instagram wird das trendige Gerät seit Monaten gehypt. In der Schweiz könnte das stark nikotinhaltige Produkt wegen einer Gesetzeslücke sogar an Minderjährige verkauft werden.Eine Parlamentsvorlage für das Tabakproduktegesetz, das Einschränkungen in Bezug auf Werbung und Verkauf an Minderjährige vorsieht, wird vom Bundesrat allerdings erst Ende Jahr verabschiedet. Bis das Gesetz in Kraft treten kann, vergehen voraussichtlich weitere zwei bis drei Jahre. Artikel auf NZZ Online, Artikel auf Tages Anzeiger Online.

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